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Geschwister-Scholl-Stadtteilschule

Montag, 17.06.2013

Der Gebäudekomplex der Geschwister-Scholl-Stadtteilschule, Böttcherkamp 181, ist in erheblichem Umfang sanierungsbedürftig. Nach dem Rahmenplan Schulbau stehen für umfangreiche Sanierungsarbeiten 26,6 Mio. Euro zur Verfügung. Dem Vernehmen nach wird derzeit davon ausgegangen, dass ein Schulneubau kostengünstiger als eine Sanierung wäre. Der Gebäudekomplex steht als vormals erkanntes Denkmal seit dem 1. Mai 2013 unter Denkmalschutz.

 

Ich frage den Senat:

1) Welche konkreten Planungen bezüglich Sanierung bzw. Neubau werden derzeit verfolgt?

2) Welche Argumente wurden bei der Entscheidung Sanierung oder Neubau gegeneinander abgewogen?

3) Wie wurden die Kosten für einen Neubau ermittelt? Welche Kosten wurden hierfür ermittelt?

4) Wie wurden die Kosten für eine Sanierung ermittelt? Welche Kosten wurden hierfür ermittelt?

5) Werden Teile der derzeitigen Fläche der Geschwister-Scholl-Stadtteilschule zukünftig nicht mehr benötigt und sollen anderweitig verwertet werden? Um welche Teilflächen handelt es sich dabei genau? Wie und durch wen sollen diese (Teil-) Flächen anderweitig verwertet werden?

6) Das Haus der Jugend (HdJ) Osdorf ist bislang unter einem Dach mit der Geschwister-Scholl-Stadtteilschule untergebracht und kooperiert eng mit der Schule.

Inwieweit wurde bei den Planungen bezüglich Sanierung bzw. Neubau auch das Haus der Jugend (HdJ) Osdorf berücksichtigt?

7) Gibt es für die bevorstehenden Abriss- bzw. Sanierungsarbeiten bereits eine Gefährdungsbeurteilung? Welche Erkenntnisse liegen über Asbest in den Bestandsgebäuden vor?

8) Hat Schulbau Hamburg bei den bisherigen Planungen berücksichtigt, dass das Schulgebäude am Böttcherkamp unter Denkmalschutz steht?

9) Wie beeinflusst der Status „Denkmalschutz“ die finanzielle und wie die zeitliche Planung für den Neubau der Geschwister-Scholl-Stadtteilschule?

10) Welche geschichtlichen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Gründe führten seinerzeit zur Einstufung als „erkanntes Denkmal“ oder welche charakteristischen Eigenheiten des Stadtbilds liegen dafür vor? Wann und durch wen erfolgte die Erfassung als erkanntes Denkmal?

11) Wurde bereits eine Sondergenehmigung für einen Abriss beantragt oder ist dies noch beabsichtigt? Wann, durch wen bei welcher Behörde?

12) Wurde über einen solchen Antrag bereits entschieden? Wie, wann und durch wen?

13) Welche Maßstäbe werden zur Beurteilung, ob eine Sondergenehmigung für einen Abriss erteilt werden, angelegt?

14) Wieso wird der Gebäudekomplex der Geschwister-Scholl-Stadtteilschule nicht in der Antwort auf die Drs. 20/7834 genannt?