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Gesundheitsgefährdende Co2-Werte, Weichmacher und Schimmel in Schulcontainern – Wie sollen Lehrer diese Werte ohne Messinstrumente ermitteln?

Montag, 07.09.2009

Die Senatsantworten auf unsere Anfrage zu den Überprüfungen der Schulcontainern an Hamburgs Schulen (vgl. Drucksache 19/3503 und 19/3796) geben Grund für weitere Nachfragen. Neben den erhöhten CO2-Konzentrationen, Weichmachern im Staub und dem festgestellten Schimmelbefall in einer Harburger Grundschule, sorgen die nachgewiesenen deutlich erhöhten Asbest-Werte an der Peter-Petersen-Schule im Stadtteil Wellingsbüttel bei Hamburgs Eltern erheblichen Zweifel an der Bausubstanz der Hamburger Schulen.

Daher fragen wir den Senat:

1. Der Senat führt in der Drucksache 19/3503 bzgl. der Erkennung von Schadstoffbelastungen aus:

„Die für den Unterricht verantwortlichen Lehrkräfte und Schulleitungen sind gehalten, erkennbaren Störungen nachzugehen und gegebenenfalls weitere Untersuchungen zu veranlassen“.

In der Drucksache 19/3796 antwortete der Senat auf unsere Nachfrage

„Erkennbare Störungen sind sinnlich wahrnehmbar und bedürfen keiner besonderen Schulung“ (der Lehrer, die Verfasser).

Nun war die Schadstoffbelastung in der Harburger Grundschule Bunatwiete-Maretstraße noch nicht sichtbar, da dieser nach Senatsantworten nicht von den Lehrern gemeldet wurde, sondern erst nach genaueren Untersuchungen ermittelt werden konnte.

Wie werden die Schüler und Lehrer in Klassenräumen vor Schadstoffen oder Schimmel geschützt, die nicht sofort erkennbar und wahrnehmbar sind, jedoch mittelfristig durchaus gesundheitsgefährdend sein können?

2. Haben bereits in der Vergangenheit die Schulen Institutionen außer der Unfallkasse Nord beauftragt, entsprechende Messungen an den Hamburger Schulen vorzunehmen?

Wenn ja, an welchen, mit welchem Ergebnis und wer hatte die entsprechenden Messungen veranlasst. Bitte ab dem Jahre 2005 berichten, gerne auch tabellarisch. Wenn nein, warum nicht?

3. Der Senat führte in der Drucksache 19/3503 die gesetzlichen Grundlagen (Hamburgische Bauordnung, Technische Richtlinien für Schulen und Arbeitsstättenrichtlinie) an, jedoch nicht die fachlichen Anforderungen auf, die für den spezifischen Einsatz vom Schulcontainer maßgeblich sind bzw. angewandt werden.

Daher fragen wir erneut: Welche fachlichen Anforderungen müssen erfüllt werden, damit ein mobiles Raumsystem für den Schulunterricht geeignet ist?

4. Der besagten Harburger Grundschule sollen sogenannte „Kohlendioxid-Warnampeln" zur Verfügung gestellt worden sein.

a) Was sind dies für Warnlampen und wie funktionieren diese?

b) Welche Modelle sind hier angeschafft worden und was kosten diese?

c) Aus welchem Haushaltstitel wurden diese Anschaffungen finanziert?

d) Welche CO2-Werte können diese Warnlampen messen?

e) Schlagen die Warnlampen bei Überschreitungen der üblichen Co2-Konzentration Alarm? Wenn ja, wie? Wenn nein, wie werden die Lehrer sonst auf drohende Gesundheitsgefahren aufmerksam gemacht?

f) Welche Schulstandorte wurden mit diesen Warnlampen ausgestattet?

g) Welche Standorte sollen hiermit noch ausgestattet werden?

5. Sind nach Bekanntgabe der Messergebnisse an der Harburger Grundschule Bunatwiete-Maretstraße an weiteren oder allen Schulstandorten mit Containern Messungen vorgenommen worden, um etwaige Giftstoffe oder Schimmel zu identifizieren?

Wenn ja, an welchen und mit welchen Ergebnissen? Bitte die Ergebnisse darstellen; gerne auch tabellarisch. Wenn nein, warum nicht?

6. Ist geplant, an den Schulstandorten mit Containern Messungen zur Ermittlung etwaiger Schadstoffe vorzunehmen, um etwaige Giftstoffe oder Schimmel zu identifizieren? Wenn ja, wann und wo? Wenn nein, warum nicht?

7. In der Drucksache 19/3796 führt der Senat aus, dass als Ergebnis der Ausschreibungen Schulcontainer von unterschiedlichen Herstellern und unterschiedlichen Typen angemietet worden sind.

a) Was waren die Auswahlgründe für die Container der entsprechenden Hersteller?

b) Unterscheiden sich die Modelle hinsichtlich ihrer Beschaffenheit und räumlichen Ausmaße? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?

c) Werden bei der Auswahl der Schulcontainer Erfahrungswerte aus anderen Bundesländern herangezogen? Wenn ja, welche und wie? Wenn nein, warum nicht?