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Gewalt auf Hamburgs Fußballplätzen – Was macht der Senat? (I)

Dienstag, 16.03.2010

Aktuelle Ereignisse sowohl im Profi- als auch im Amateurfußball zeigen, dass der Verhinderung von Gewalt auf und am Rande von Fußballplätzen mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden muss. Fußball ist der beliebteste Freizeitsport, sowohl aktiv als Spielerin und Spieler als auch bei den Fans, die beliebteste Freizeitbeschäftigung.

 

Auf Anfrage der SPD wurde zum Teil deutlich, in welchen Bereichen die Verbände aktiv geworden sind. Die Frage, ob der Senat diesem Thema genügend Aufmerksamkeit widmet, bleibt offen.

 

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1. In Drs. 19/5142 führt der Senat aus, dass es keine allgemein gültige Definition des Begriffs „Gewalt im Fußball“ gäbe, sondern die Polizei Straftaten wie Körperverletzungen, Widerstand, Landfriedensbruch, Sachbeschädigung und Raub im Zusammenhang mit Fußballspielen festgestellt hat. Bitte die festgestellten Straftaten von 2004 fortfolgende angeben und aufschlüsseln in Jahren, Profispiele (mit Angabe des Vereins), Amateurspiele (mit Angabe des Vereins), Art der Straftaten, sowie absoluten Zahlen der Straftaten.

2. In Drs. 19/5142 erwähnt der Senat den Begriff „Problemfans“. Wie definiert der Senat diesen Begriff?

3. Von wie vielen sogenannten „Problemfans“ geht der Senat in Hamburg aus? Bitte aufschlüsseln in absoluten Zahlen und Vereinszugehörigkeit bzw. Anhänger von Vereinen.

4. Auf Frage 2. In Drs. 19/5142 antwortet der Senat, dass keine rassistisch motivierten Gewalt-Straftaten im Zusammenhang mit Fußballspielen in Hamburg vorlägen. Werden solche Straftaten gesondert erfasst?

a. Wenn ja, warum nicht im Zusammenhang mit Fußballspielen?

b. Wenn nein, warum nicht?

 

5. In Frage 5. Der Drs. 19/5142 antwortet der Senat, dass es „kein standardisiertes Verfahren zur Anzeige von Straftaten im Zusammenhang mit Erkenntnissen aus Verhandlungen der Sportgerichtsbarkeit“ gäbe. Warum nicht?

6. Der Senat erwähnt im Vorwort zu Antwort auf Drs. 19/5142, dass im Zusammenhang mit Fußballspielen Straftaten wie Sachbeschädigung erfasst wurden. Auf Frage 8 derselben Drucksache antwortet der Senat, dass „Sachbeschädigungen, die vor während oder nach Fußballspielen im Bereich der Sportanlagen begangen werden“ statistisch nicht erfasst werden. Ist der Senat der Meinung, dass dieses einen Widerspruch darstellt?

a. Wenn ja, wie erklärt der Senat diesen Widerspruch?

b. Wenn nein, warum nicht?

7. Der Senat gibt zu Frage 21. In Drs. 19/5142 die Antwort, dass im Zuge der Zuwendungsbescheide an den Hamburger Sportbund verpflichtende Maßnahmen der Prävention und Intervention für alle Sportvereine festgeschrieben worden sein sollen. Wie sehen die vom Senat erwähnten Konkretisierungen konkret aus? Bitte ggf. der Anfrage beifügen.

8. Auf Frage 11 in Drs. 19/5142 antwortet der Senat, dass der Verein „Get the Kick e.V.“ die Arbeit der Beratungsstelle Gewaltprävention fortsetzt. Wird der Verein aus öffentlichen Mitteln gefördert?

a. Wenn ja, aus welchen?

b. Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer erreicht der Verein pro Jahr respektive die Arbeit der Beratungsstelle (bitte aufschlüsseln von 2002 folgende).

9. Ist der Senat der Meinung, dass Stadionverbote geeignete Mittel zur Gewaltprävention im Rahmen von Fußballspielen darstellen?

10. Ist der Senat der Meinung, dass ein personengebundener Kartenverkauf, wie bei dem Spiel FC St.Pauli gegen FC Hansa Rostock am 28.3.2010 für die Fans des FC Hansa Roctock geplant, generell ein geeignetes Mittel ist, um gewaltbereiten Fans den Zugang zu Spielen zu erschweren?

a. Wenn ja, plant der Senat, dieses Mittel generell bei Profispielen in die Debatte einzubringen?

b. Wenn nein, warum nicht?

11. Ist der Senat der Meinung, dass eine Kostenbeteiligung der Vereine an Polizeieinsätzen sinnvoll ist?

a. Wenn ja, wie sind die konkreten Vorstellungen des Senats hierzu?

b. Wenn nein, warum nicht?

12. Im Interview mit dem Hamburger Abendblatt vom 16.3.2010 zu diesem Thema wird Innensenator Ahlhaus mit den Worten zitiert:“ Ich habe immer gesagt, dass eine Kostenbeteiligung der Vereine an Polizeieinsätzen rechtlich schwierig ist. Fußballvereine sind aber Veranstalter und Gastgeber zugleich. Woche für Woche erspielen sich die Vereine eine Menge Geld, nicht nur durch Fernseheinnahmen, sondern auch durch die vielen begeisterten Zuschauer. Als Veranstalter können sich die Vereine nicht einfach wegducken und auf die gute Arbeit der Polizei verlassen, wenn es zu Ausschreitungen ihrer Besucher kommt. Wir müssen darüber nachdenken dürfen, welchen Beitrag der Fußball zu seiner eigenen Sicherheit leisten kann - zur Entlastung der Steuerzahler.“

a. Welche rechtlichen Schwierigkeiten sieht der Senat hierbei?

 

13. Hat der Senat das Thema „Gewalt im Fußball“ oder ähnliche Themen im Rahmen der Innenministerkonferenz auf die Tagesordnung gesetzt?

a. Wenn ja, mit welcher Zielsetzung und welchen Inhalten?