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Gewalt auf Hamburgs Fußballplätzen – Was macht der Senat? (II)

Dienstag, 16.03.2010

In der Antwort des Senats auf die Drs. 19/5142 bezieht sich der Senat auf zu einem Großteil auf Ausführungen des Hamburger Fußballverbands (HFV). Der Verband belegt anhand der Antworten zahlreiche Aktivitäten im Zusammenhang mit Gewalt auf oder am Rande von Fußballplätzen. Offen bleibt, ob die Unterstützung des Senats für diese Arbeit ausreichend ist.

 

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1. Die in Antwort 3 der Drs. 19/5142 aufgeführten Jahren beziehen sich nur auf eine Auswertung der Jahre 2008 und 2009. In der Großen Anfrage wird die Erfassung auch der Jahre 2003 bis 2007 erbeten. Warum fehlen diese Jahre? Bitte diese Jahre dieser Anfrage ebenfalls beifügen.

2. Die Antworten auf den Fragenkomplex 9 ergeben weitere Nachfragen.

Zu 9a.:

a. Finden die verbandseigenen Spielbeobachtungen verdeckt oder offen statt?

b. Wie viele Spielbeobachtungen hat der HFV in den Jahren 2007- 2009 durchgeführt?

Zu 9b.:

c. Wie oft wurde seit 2001 das Gnadenrecht durch das Präsidium des HFV in Anspruch genommen?

Zu 9c.:

d. Auf welche Untersuchungen bezieht sich der HFV hierbei?

Zu 9e.:

Der HFV führt aus, dass er 2003 einen Sicherheitsbeauftragten berufen hat.

e. Nimmt der Sicherheitsbeauftragte die Entwicklung im Bereich Gewalt im Fußball statistisch auf?

f. Welche Expertisen hat der Sicherheitsbeauftragte seit 2003 entwickelt?

g. Ist der Sicherheitsbeauftragte ehren-, neben- oder hauptamtlich beim HFV?

Zu 9g.:

h. Wie viele Ausbilder/-innen hat der HFV beim Coolness-Training?

i. Welche Qualifikationen haben die Ausbilder/-innen beim Coolness-Training?

Zu 9i.:

j. Ist die Integrationsbeauftragte ehren-, neben- oder hauptamtlich beim HFV?

k. An wie vielen Fällen war die Integrationsbeauftragte seit 2007 konkret beteiligt, bei denen es um das Thema „Gewalt“ ging? Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Vereinen und ggf. Maßnahmen durch die „besondere Expertise“.

Zu 9k.:

l. Wie viele sogenannte „sicherheitsrelevante Vorfälle“ wurden in Hamburg seit 2007 in das bundesweite Meldesystem des DFBs eingespeist?

Zu 9m.:

m. Bitte die allgemeinen und besonderen Sicherheitsrichtlinien des HFVs dieser Anfrage beifügen.

3. Ist der Senat der Meinung, dass der Mittelaufwand für gewaltpräventive Maßnahmen im Sport im Allgemeinen und speziell beim HFV ausreichend ist?

a. Wenn ja, nach welchen Kriterien bemisst der Senat seine Meinung?

b. Wenn nein, warum nicht?

4. In Antwort 9.6 der Drs. 19/5142 führt der HFV eine neue Schulungsmaßnahme an. Werden die Fanprojekte an diesen Maßnahmen des Verbands beteiligt?

a. Wenn ja, in welcher Form?

b. Wenn nein, warum nicht?

5. Werden die Vereine bei der Durchsetzung eines Stadionverbotes unterstützt?

a. Wenn ja, in welcher Form und durch wen? Bitte aufschlüsseln in finanzielle, personelle und verwaltungstechnische Unterstützung.

b. Wenn nein, warum nicht?

6. Werden bei der in Antwort 19. zu Drs. 19/5142 erwähnten Sicherheitsbesprechungen auch die jeweiligen Fanbeauftragten der Vereine hinzugezogen?

a. Wenn ja, mit welchen Fragestellungen?

b. Wenn nein, warum nicht?