Zum Hauptinhalt springen

Gewalt gegen Obdachlose in Hamburg seit 2001 - Nachfrage

Mittwoch, 10.06.2009

Eine kürzlich gestellte Bundestagsanfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 16/12529) beschäftigt sich mit hassmotivierten Delikten. Darunter fällt auch Gewalt gegen Obdachlose.

Rückwirkend zum 1. Januar 2001 wurde ein neues Definitionssystem „Politisch motivierte Kriminalität“ (PMK) eingeführt. Angriffe gegen Obdachlose werden nach diesem System als „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ (PMK-rechts) eingestuft (Bundestagsdrucksache 16/3930). Nach aktuellen Angaben der Bundesregierung werden Zahlen der politisch motivierten Kriminalität von den Ländern erhoben und ausschließlich von ihnen wird auch bewertet, ob eine Straftat als solche einzustufen ist. Aufgrund des Verwaltungsaufwands gibt die Bundesregierung keine nach Ländern aufgeschlüsselten Fallzahlen zu PMK-Delikten (16/12634).

Auf meine Frage nach Gewaltdelikten in Hamburg gegen Obdachlose antwortete der Senat, dass 2001 bis 2008 keine Delikte als Delikte der PMK-Rechts erfasst worden seien (Drs. 19/3079).

In der Presse wird allerdings immer wieder über Übergriffe gegen Obdachlose berichtet. So berichtete das Hamburger Abendblatt z.B. am 15. Januar 2008 über einen brutalen Angriff dreier Niendorfer Jugendlicher auf den Frührentner Cornelis van der M., der seine Rente durch Flaschensammeln aufbesserte. Am 14. Juli 2008 erschien im Hamburger Abendblatt ein Artikel über einen mutmaßlichen Brandanschlag auf eine weibliche Obdachlose in der Mönckebergstraße.

Der Senat verweist bei der Frage nach den Erfassungsmodalitäten der Hasskriminalität auf die Bundestagsdrucksachen 16/12529 und 16/3990. Dabei handelt es sich allerdings um die oben genannte Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie um eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zu Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes während Studium und Ausbildung. Der Zusammenhang der Senatsantwort mit der Frage erschließt sich mir nicht.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Weshalb wurden die oben genannten Beispielfälle nicht als Delikte der PMK-Rechts in Hamburg erfasst?

2. Wie werden Delikte wie die genannten Beispielfälle in Hamburg erfasst?

3. Welche weiteren Delikte ähnlich der Beispielfälle sind dem Senat bzw. der zuständigen Behörde von 2001 bis 2008 bekannt? Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Bezirk und Stadtteil, Art des Delikts und Anzahl der TäterInnen.

4. Wie viele TäterInnen wurden diesbezüglich in den Jahren 2001 bis 2008 angeklagt?

5. Wie viele dieser Angeklagten wurden schließlich rechtskräftig verurteilt bzw. freigesprochen? Bitte aufschlüsseln nach Geldstrafe und Freiheitsstrafe mit/ohne Bewährung.

6. Weshalb verweist der Senat bei der Frage nach den Erfassungsmodalitäten der Hasskriminalität auf die Bundestagsdrucksachen 16/12529 und 16/3990?

7. Welche Voraussetzungen muss ein Gewaltdelikt gegen Obdachlose erfüllen, um als PMK-Rechts eingestuft zu werden?