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Gewalt gegen Obdachlose in Hamburg seit 2001 – Zweite Nachfrage

Freitag, 03.07.2009

Eine kürzlich gestellte Bundestagsanfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 16/12529) beschäftigt sich mit hassmotivierten Delikten. Darunter fällt auch Gewalt gegen Obdachlose.

Rückwirkend zum 1. Januar 2001 wurde ein neues Definitionssystem „Politisch motivierte Kriminalität“ (PMK) eingeführt. Angriffe gegen Obdachlose werden nach diesem System als „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ (PMK-rechts) eingestuft (Bundestagsdrucksache 16/3930, S. 135). Nach aktuellen Angaben der Bundesregierung werden Zahlen der politisch motivierten Kriminalität von den Ländern erhoben und ausschließlich von ihnen wird auch bewertet, ob eine Straftat als solche einzustufen ist. Aufgrund des Verwaltungsaufwands gibt die Bundesregierung keine nach Ländern aufgeschlüsselten Fallzahlen zu PMK-Delikten (16/12634).

Auf meine Frage nach Gewaltdelikten in Hamburg gegen Obdachlose antwortete der Senat, dass 2001 bis 2008 keine Delikte als Delikte der PMK-Rechts erfasst worden seien (Drs. 19/3079).

Auf meine erste Nachfrage hin antwortete der Senat, dass Delikte wie die 2008 vorgefallen Übergriffe auf einen Flaschen sammelnden Frührentner in Niendorf und ein mutmaßlicher Brandanschlag auf eine weibliche Obdachlose in der Mönckebergstraße in der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik (PKS) erfasst seien.

Dies verwundert angesichts der vom Senat benannten Grundlage seiner Erfassungskriterien, u.a. der Bundestagsdrucksache 16/3930. Darin steht nämlich auf S. 138 des Kapitels 3.2.21., das die Politische motivierte Kriminalität – rechts definiert: „Schließlich werden die bereits erwähnten Delikte, die in der Tradition der USA als „Hatecrime“ zu bezeichnen sind, aber bisher nicht als zwingend politisch motiviert galten (Angriffe gegen Obdachlose, Homosexuelle, Behinderte etc.), hier eingeordnet.“

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1. Teilt der Senat bzw. die zuständige Behörde die Auffassung, dass nach der in Bundestagsdrucksache 16/3930 formulierten Definition von PMK-rechts die von mir benannten Beispieldelikte als Delikte der PMK-rechts einzuordnen sind?

a. Wenn ja, weshalb wurden diese nicht als solche erfasst?

b. Wenn nein, weshalb nicht?

2. Welche Delikte, die sich gegen Obdachlose richten, werden in der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik erfasst und welche der PMK-rechts zugeordnet? Bitte erläutern Sie die Kriterien, nach denen die Zuordnung vorgenommen wird, sodass ersichtlich wird worin die Abgrenzung zueinander besteht.