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Gewalttätige Ausschreitungen nach dem (ersten) Schanzenviertelfest 2009 - Nachfragen (II)

Freitag, 28.08.2009

Die Beantwortung der Anfragen aus Drs. 19/3506 und 19/3518 gibt - nachdem die Aufarbeitung nunmehr abgeschlossen sein müsste – zu weiteren Nachfragen Anlass.

Ich frage den Senat:

 

1. Im Zuge der Ausschreitungen sind laut Polizei zahlreiche Personen (Polizisten, Störer, Unbeteiligte usw.) verletzt worden

a. Wie stellen sich die Zahlen im Einzelnen nunmehr dar? Inwieweit sind unbeteiligte Dritte angegriffen bzw. verletzt worden, wie viele Polizeibeamte aus Hamburg wurden verletzt?

b. b) Um welche Art von Verletzungen handelt es sich, inwieweit sind ambulante oder stationäre Krankenhausbehandlungen erforderlich geworden, wie viele Beamte sind ggf. (noch) dienstunfähig?

c. Welche Sachbeschädigungen hat es im Einzelnen gegeben und um wessen Sachgüter handelte es sich? Wie stellt sich nunmehr die Sachschadensbilanz dar?

 

2. Wie ist inzwischen der Sachstand der Strafverfahren, inwieweit konnten bereits welche Ermittlungsverfahren wie abgeschlossen werden? Inwieweit hat es beschleunigte oder vereinfachte Strafverfahren gegeben? Inwieweit ist es bereits bei welchen Strafverfahren zu welchen Verurteilungen gekommen?

 

3. Wie ist der Stand der Strafanzeigen, Strafverfahren oder Beschwerden, in denen Fehlverhalten der Polizei gerügt wird/wurde?

 

4. Inwieweit hat es behördlicherseits und mit welchem Ergebnis eine Aufarbeitung/Nachbereitung des Schanzenviertelfestes und seiner Auswirkungen sowie der behördlichen/polizeilichen Herangehensweise gegeben?

a. Beim örtlich zuständigen Bezirksamt Altona

b. Bei der Behörde für Inneres/Polizei

c. Beim Senat insgesamt

 

5. Welche Konsequenzen wurden bzw. werden daraus jeweils – insbesondere für zukünftige Ereignisse dieser Art - gezogen?

a. Beim örtlich zuständigen Bezirksamt Altona

b. Bei der Behörde für Inneres/Polizei

c. Beim Senat insgesamt

 

6. Wie stellt sich die behördliche Erkenntnislage hinsichtlich eines weiteren Schanzenviertelfestes 2009 gegenwärtig dar und wie soll mit diesem behördlicherseits umgegangen werden?

 

7. Welche Behörde ist insoweit zuständig? Wie gestaltet sich in zeitlicher, räumlicher und sachlicher Hinsicht die Kompetenzabgrenzung zwischen Bezirksamt und Innenbehörde (Polizei) und warum?

 

8. Welche Maßnahmen sind im Einzelnen behördlicherseits wann und wie beabsichtigt?

 

9. Inwieweit soll erneut das Instrument der sog. „qualifizierten Duldung“ eingesetzt werden? Inwieweit verfolgen Senat, Bezirksamt Altona und Innenbehörde bei einem erneuten Schanzenviertelfest einen gemeinsamen strategischen Ansatz?

 

Dr. Andreas Dressel MdHB