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Gewalttätige Ausschreitungen nach dem Schanzenviertelfest 2009 (II) –Welche Konsequenzen gab es für die Gewalttäter aus den Vorjahren?

Dienstag, 07.07.2009

Im Zuge der politischen Aufarbeitung der diesjährigen Krawalle nach dem Schanzenfest stellt sich die Frage, welche Konsequenzen sich insbesondere für die Gewalttäter aus den Vorjahren ergeben haben. Wurde sie alle strafrechtlich zur Verantwortung gezogen?

Ich frage den Senat:

 

I. In Drs. 19/1055 hat der Senat im Hinblick auf Ausschreitungen nach dem Schanzenfest in den Vorjahren ausgeführt: „In den Jahren 2005, 2006 und 2007 kam es zu Flaschen- und Steinwürfen auf Polizeibeamte. 2006 und 2007 nahm die Anzahl der Personen, die sich an den Ausschreitungen beteiligten, zu.“

 

1. Ausschreitungen 2005

a) Wie viele Straftaten wurden im Zuge der Ausschreitungen 2005 registriert? Gegen wie viele Personen wurden welche Strafanzeigen gefertigt, gegen wie viele Störer wurde insbesondere wegen welcher Delikte ermittelt?

b) Um welche Delikte handelt es sich im Einzelnen und inwieweit konnten Tatverdächtige ermittelt und/oder festgenommen werden?

c) Welche Straf- und Ermittlungsverfahren sind noch nicht beendet und aus welchen Gründen konnten sie noch nicht abgeschlossen werden?

d) Welche Verfahren konnten abgeschlossen werden, wann und mit welchem Ergebnis? Wann und aus welchen Gründen erfolgten etwaige Einstellungen und auf welche Rechtsgrundlagen wurden sie jeweils gestützt? Hat es Anklagen gegeben, wann und bei welchen Verfahren ist es hinsichtlich welcher Delikte zu Verurteilungen gekommen? Welche Strafen wurden ausgesprochen?

e) Wie viele der Störer bzw. Randalierer sind insgesamt bisher strafrechtlich verurteilt worden und wie viele von ihnen im Wege von Strafbefehlen?

f) Inwieweit sind in diesem Zusammenhang verurteilte Gewalttäter noch in Haft?

 

2. Ausschreitungen 2006

a) Wie viele Straftaten wurden im Zuge der Ausschreitungen 2006 registriert? Gegen wie viele Personen wurden welche Strafanzeigen gefertigt, gegen wie viele Störer wurde insbesondere wegen welcher Delikte ermittelt?

b) Um welche Delikte handelt es sich im Einzelnen und inwieweit konnten Tatverdächtige ermittelt und/oder festgenommen werden?

c) Welche Straf- und Ermittlungsverfahren sind noch nicht beendet und aus welchen Gründen konnten sie noch nicht abgeschlossen werden?

d) Welche Verfahren konnten abgeschlossen werden, wann und mit welchem Ergebnis? Wann und aus welchen Gründen erfolgten etwaige Einstellungen und auf welche Rechtsgrundlagen wurden sie jeweils gestützt? Hat es Anklagen gegeben, wann und bei welchen Verfahren ist es hinsichtlich welcher Delikte zu Verurteilungen gekommen? Welche Strafen wurden ausgesprochen?

e) Wie viele der Störer bzw. Randalierer sind insgesamt bisher strafrechtlich verurteilt worden und wie viele von ihnen im Wege von Strafbefehlen?

f) Inwieweit sind in diesem Zusammenhang verurteilte Gewalttäter noch in Haft?

 

3. Ausschreitungen 2007

a) Wie viele Straftaten wurden im Zuge der Ausschreitungen 2007 registriert? Gegen wie viele Personen wurden welche Strafanzeigen gefertigt, gegen wie viele Störer wurde insbesondere wegen welcher Delikte ermittelt?

b) Um welche Delikte handelt es sich im Einzelnen und inwieweit konnten Tatverdächtige ermittelt und/oder festgenommen werden?

c) Welche Straf- und Ermittlungsverfahren sind noch nicht beendet und aus welchen Gründen konnten sie noch nicht abgeschlossen werden?

d) Welche Verfahren konnten abgeschlossen werden, wann und mit welchem Ergebnis? Wann und aus welchen Gründen erfolgten etwaige Einstellungen und auf welche Rechtsgrundlagen wurden sie jeweils gestützt? Hat es Anklagen gegeben, wann und bei welchen Verfahren ist es hinsichtlich welcher Delikte zu Verurteilungen gekommen? Welche Strafen wurden ausgesprochen?

e) Wie viele der Störer bzw. Randalierer sind insgesamt bisher strafrechtlich verurteilt worden und wie viele von ihnen im Wege von Strafbefehlen?

f) Inwieweit sind in diesem Zusammenhang verurteilte Gewalttäter noch in Haft?

 

II. Die gewalttätigen Störungen im Anschluss an das Straßenfest im Schanzenviertel haben sich im Laufe der vergangenen Jahre erheblich verstärkt. Obwohl die Zahl der eingesetzten Polizeikräfte in den Jahren seit 2006 fast kontinuierlich gestiegen ist und in 2009 im Vergleich zum Vorjahr auf 1.800 Beamte verdoppelt wurde, haben sich immer mehr Randalierer an den Ausschreitungen beteiligt (laut Polizeiangaben waren es bis zu 1.000, im Jahr 2008 waren es noch 300 bis 400); im Zuge der Krawalle wurden zudem immer mehr Polizeibeamtinnen und –beamte verletzt (nach zwölf in 2008 nun offenbar über 70). Mitte September 2008 hatte der Senat auf Anfrage mitgeteilt (Drs. 19/1055), seinerzeit hätten nach den Ausschreitungen im Anschluss an das damalige Schanzenviertelfest 81 Strafanzeigen vorgelegen, in deren Zusammenhang die Polizei gegen 39 Beschuldigte ermittelte.

a) Ist es bei der Zahl von 81 Strafanzeigen geblieben? Welche weiteren Delikte sind ggf. noch angezeigt worden?

b) Wie ist der Stand der einzelnen 81 (plus x) Strafverfahren? (bitte aufschlüsseln)

c) Welche Straf- und Ermittlungsverfahren sind noch nicht beendet und aus welchen Gründen konnten sie noch nicht abgeschlossen werden?

d) Welche Verfahren konnten abgeschlossen werden, wann und mit welchem Ergebnis? Wann und aus welchen Gründen erfolgten etwaige Einstellungen und auf welche Rechtsgrundlagen wurden sie jeweils gestützt? Hat es Anklagen gegeben, wann und bei welchen Verfahren ist es hinsichtlich welcher Delikte zu Verurteilungen gekommen? Welche Strafen wurden ausgesprochen?

e) Wie viele der 39 (plus x) tatverdächtigen Störer bzw. Randalierer sind insgesamt bisher strafrechtlich verurteilt worden und wie viele von ihnen im Wege von Strafbefehlen?

c) Inwieweit sind in diesem Zusammenhang verurteilte Gewalttäter noch in Haft?

 

III. Aus entsprechend sanktionierten Vortaten aus den Vorjahren (siehe I. und II.) können sich im Einzelfall Anhaltspunkte für die Notwendigkeit präventiv-polizeilicher Maßnahmen nach SOG und PolDVG ergeben, um zu verhindern, dass erneut Straftaten begangen werden.

a) Inwieweit gibt es Erkenntnisse, dass Gewalttäter aus den Vorjahren erneut an Krawallen nach dem Schanzenfest 2009 beteiligt waren?

b) Inwieweit gab es im Vorfeld der Krawalle in der Nacht zum 05. Juli 2009 Erkenntnisse, dass Wiederholungstaten bestimmter Gewalttäter drohen?

c) Inwieweit waren entsprechende Personen im Vorfeld Adressat welcher polizeirechtlichen Maßnahmen (z.B. Unterbindungsgewahrsam)? Bitte einzeln benennen und begründen.

 

Dr. Andreas Dressel MdHB