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Gewerbliche Schuldnerberatung und „unseriöse“ Beratungen

Mittwoch, 10.03.2010

Neben den anerkannten Verbraucherinsolvenzberatungsstellen wenden sich überschuldete Menschen auch an unseriöse Beraterinnen und Berater. Es existiert eine Vielzahl von selbsternannten Beratungsangeboten, die insbesondere darauf abzielen, den von Überschuldung betroffenen Personen einen außerordentlich hohen Aufwand zu berechnen, ohne eine seriöse Gegenleistung zu erbringen. Dabei werden oftmals Kreditversprechen oder zweifelhafte Vertragsangebote wie Lebensversicherungen oder Bausparverträgen unter dem Vorwand einer Entschuldungsstrategie vermittelt. Grundsätzlich ist für die überschuldeten Verbraucherinnen und Verbraucher nicht ohne weiteres erkennbar, ob Beratungsstellen mit Bezeichnungen wie „Schuldenhilfe“ oder „Schuldnerberatung“ seriös tätig sind oder nicht.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1. Wie viele gewerbliche Beratungsstellen/-anbieter gibt es in Hamburg? Wer sind diese Anbieter und welche Leistungen bieten diese zusätzlich zu einer Schuldnerberatung an? Wie hoch sind die Gebühren dieser Anbieter? (Bitte nach Anbietern aufschlüsseln)

2. Sind dem Senat Beschwerden hinsichtlich dieser gewerblichen Schuldnerberatungen bekannt? Wenn ja: Wo gingen diese Beschwerden ein? Welche und wie viele Beschwerden gab es? (Bitte auch Aufschlüsseln nach Anbietern)

3. Stellt der Senat gegenwärtig Überlegungen an, wie ein restriktives Anerkennungsverfahren, welches klare und strikte Kriterien vorgibt und unseriösen Beratern den Boden entzieht, implementiert und dadurch Spielräume für Missbräuche im Bereich der Schuldnerberatung eingeschränkt werden können?

Wenn ja: Welche Pläne mit welchen Anforderungen und Regelungen gibt es?

Wenn nein: Warum stellt der Senat hierzu keine Überlegungen an?