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Gibt es eine Spähsoftware von Schulbuchverlagen auf Schulrechnern?

Dienstag, 08.11.2011

Ende 2010 wurde von den Kultusministern der Länder mit den Verwertungsgesellschaften und Schulbuchverlagen ein Vertrag abgeschlossen, in dem es augenscheinlich eine Vereinbarung gibt, dass die Computer in den staatlichen Schulen mit einer „Plagiatssoftware“ ausgestattet werden soll, die nach „digitalen Kopien von für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmten Werken auf Speichersystemen“ suchen soll. Diese Software soll von den Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.

Der Einsatz einer solchen Software wirft arbeitsrechtliche und beamtenrechtliche Fragen auf

Ich frage den Senat:

1. Wann wurde der „Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG“ von welcher Stelle verhandelt und wann wurde er ratifiziert?

2. Stimmt es, dass dieser Vertrag einen Passus enthält, der den Einsatz von „Plagiatssoftware“ vorsieht?

3. Welche rechtlichen Überprüfungen gab es vor Abschluss dieses Vertrags?

4. Ist diese Software bereits im Einsatz? Wenn Nein, ist es geplant, eine derartige Software einzusetzen?

5. Auf welchen Betriebssystemen kann diese Software eingesetzt werden?

6. Von wem wird diese Software zur Verfügung gestellt?

7. Wie ist die genaue Funktionsweise dieser Software?

8. Wie wird sichergestellt, dass die Software die Gesamtintegrität der Rechner nicht verletzt wird und wie wird gewährleistet, dass private Daten (E-Mails, Briefe, Zeugnisse etc.) nicht einem Scan unterworfen werden?

9. Welche Kosten entstehen für die Installation dieser Software?

10. Sind die Ansprechpartner schon benannt und wer sind diese?

11. Ist der Einsatz einer solchen Software in Hamburg mitbestimmungs-, personal- und dienstrechtlich möglich ist? In welcher Form sind die Personalräte eingebunden?

12. Gilt diese Vereinbarung auch für private Schulträger und wenn nein, warum nicht?

13. Ist der Datenschutzbeauftragte in die Verwendung dieser Software eingebunden und gibt es seinerseits Bedenken?

14. Der Einsatz von Kopien als Unterrichtsmaterial ist Gang und Gäbe. In welcher Form werden die Lehrkräfte über die rechtlichen Rahmenbedingungen aufgeklärt?

15. Gibt es rechtliche Unterschiede im Einsatz analoger Kopien zu digitalen Kopien? Wie sehen diese konkret aus?