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Globalrichtlinien für den Grünbereich

Montag, 06.12.2010

Der Senat steuert Angelegenheiten, für die es entweder keine Rechtsvorschrift gibt oder in denen aufgrund der maßgeblichen Rechtsvorschriften ein Entscheidungsspielraum – insbesondere für die Gestaltung durch die Bezirke – besteht, in dem örtliche Belange Berücksichtigung finden müssen oder dürfen, durch Globalrichtlinien.

 

Wie der Senat auf die Schriftliche Kleine Anfrage der SPD-Abgeordneten Carola Veit (19-4940) antwortete, war die „Globalrichtlinie zu den Grundzügen von Planung, Bau und Unterhaltung im Öffentlichen Grün“ (Globalrichtlinie Grün) vom 03.02.2004 bis zum 03.02.2008 in Kraft, finde aber weiterhin Anwendung.

 

Ich frage den Senat:

 

1. Welche Globalrichtlinien für den Grünbereich waren seit 2000 in Kraft bzw. wurden zu welchen Zeitpunkten erlassen (bitte entsprechende Globalrichtlinien beifügen)?

 

2. Seit 2008 ist die Globalrichtlinie Grün außer Kraft, findet aber weiterhin Anwendung.

a. Warum wurde seitdem keine neune Globalrichtlinie erlassen?

b. Inwieweit hält der Senat die alte Globalrichtlinie weiterhin für aktuell?