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Gräber des öffentlichen Interesses in Hamburg

Freitag, 05.03.2010

Gräber sind Zeugen der Geschichte. Der Hauptfriedhof Ohlsdorf dient als letzte Ruhestätte für viele bedeutende Hamburgerinnen und Hamburger. Neben vielen Prominenten wie Hans Albers und Gustaf Gründgens findet hier auch der Schriftsteller Wolfgang Borchert (1921-1947) seine letzte Ruhe. Ende 2010 laufen die Nutzungsrechte aus, und weil Borcherts letzte Verwandte kürzlich verstorben sind, drohte die Einebnung des Grabes. Inzwischen wurde das Borchert-Grab in die Reihe der Dauer-Ehrengräber aufgenommen.

Der Senat übernimmt nach der Umwandlung in ein Grab des öffentlichen Interesses alle anfallenden Kosten für die Instandhaltung des Grabes. Gleichzeitig ist der Bestand des Grabes für die Dauer der Existenz des Friedhofs gesichert.

 

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

 

1. In welcher Form wird das Grab von Wolfgang Borchert nach der Umwandlung in ein Grab des öffentlichen Interesses gestaltet?

 

2. Nach welchen Maßstäben entscheidet der Senat, ob es sich bei einer Grabstätte um ein Grab öffentlichen Interesses handelt bzw. welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

 

3. Welche und wie viele Personen werden durch die Einrichtung eines Dauer-Ehrengrabes geehrt? Bitte auflisten.

 

a. Auf dem Ohlsdorfer Friedhof?

b. Auf den übrigen Friedhöfen der FHH?

 

4. Wie hoch sind die Kosten für Gräber des öffentlichen Interesses?

 

a. Für ein Grab?

b. Für die gesamten Gräber?

 

 

5. Welche Gräber von bedeutenden Hamburgerinnen und Hamburgern auf Friedhöfen der FHH sind in der Zukunft von einem Grabablauf bzw. einer Einebnung betroffen? Bitte jeweils für die einzelnen Hamburger Friedhöfe auflisten?