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Gründung der Hamburger Klimaschutz-Stiftung: Nachfragen zur Drs. 19/6608

Dienstag, 17.08.2010

Mit der Drs. 18/7235 (SIP 2010) vom 23.10.07 beantragte der Senat 5.52 Mio. Euro für den Um- und Ausbau des Umwelterlebnisparks Karlshöhe sowie die Installation einer Ausstellung. Der Betrag sollte aus dem Sonderinvestitionsprogramm Hamburg 2010 finanziert und der IGS GmbH als Zuschuss bei dem neuen Titel 6800.891.01 „Zuschuss zur Modernisierung des Hamburger Umweltzentrums“ der IGS GmbH zur Verfügung gestellt werden.

 

Durch eine bei der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) bereits beantragte Förderung in Höhe von maximal 850 Tsd. EURO könnte eine entsprechende Haushaltsentlastung realisiert werden (vgl. Drs. 18/7235, S. 8 links). Weiter wird darauf hingewiesen, dass „durch Kooperation mit Dritten (Zentrum Zukunftsfähiges Bauen, Energieunternehmen, Umweltakademie in Norddeutschland) Kosten für Seminare und Veranstaltungen gespart werden können“.

 

Im Zuge der Beratung der Drucksache im Haushaltsauschuss am 22. Januar 2008 (Drs. 18/7827 vom 28. Januar 2008, S. 3 ) teilten Senatsvertreterinnen und –vertreter mit, der Ansatz beim Haushaltstitel 6800.891.01 „Zuschuss der Modernisierung des Hamburger Umweltzentrums“ solle nicht wie in der Anlage 2 der Drs. 18/7235 dargestellt 5.520.000 Euro sondern „0“ betragen. Der notwendige Betrag von 5.520.000 Euro solle unterjährig dem Titel zugeführt werden, und zwar aus der Zuwendung der Deutschen Umweltstiftung Umweltschutz und dem Sonderinvestitionsprogramm. Dies sei eine rein haushaltstechnische Veränderung.

Die Senatsvertreter sagten zu, zur Beratung der Drs. 18/7235 der Bürgerschaft eine Berichtigung der Drucksache mit dem berichtigten Zahlenprotokoll vorzulegen und erklärten zu Protokoll:

„Die BSU bestätigt, dass der Senat zur Beratung der Drs. 18/7235 der Bürgerschaft eine berichtigte Drucksache mit dem berichtigten Zahlenprotokoll vorlegen wird.“ Das Zahlenprotokoll wurde nie vorgelegt, auch die Drs. wurde nicht berichtigt. Trotzdem stimmte der Haushaltsauschuss dem Änderungsantrag der CDU Fraktion mehrheitlich mit Stimmen der CDU Fraktion gegen die der SPD- und bei Enthaltung der GAL-Abgeordneten zu.

 

Mit dem beschlossenen Änderungsantrag wurde der Senat ersucht,

 

1. von der in der Drs. 18/7235, S. 7 Ziff. 7 dargestellten Absicht, den Betrieb und die Modernisierung des Hamburger Umweltzentrums Karlshöhe der IGS zu übertragen, Abstand zu nehmen;

2. stattdessen unverzüglich aus den beantragten Haushaltsmitteln eine „Hamburger Klimaschutzstiftung“ zu gründen. Die entstehenden Gründungskosten einschließlich des notwendigen Gründungskapitals sind aus den veranschlagten Mitteln zu tragen;

3. nach der Gründung der Stiftung das Hamburger Umweltzentrum Karlshöhe in diese zu überführen und

4. die Stiftung zu beauftragen, das Hamburger Umweltzentrum zu einem UmweltErlebnisPark Karlshöhe zu modernisieren und zu betreiben. (Drs. 19/7827, S. 3f.)

 

Auf diesen Vorgang nimmt die am 29.6.10 vorgelegte Drs. 19/6608 Bezug.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1. Die Klimaschutzstiftung wurde lt. Drs. 19/6608 am 3. März 2008 gegründet und zugleich der Stiftungsvorstand bestellt. Die Mitglieder des Stiftungsrates wurden am 28. Oktober zum 1. November 2008 bestellt.

a. Warum informierte der Senat erst Mitte 2010 – also zweieinhalb Jahre nach Gründung - mit der Drs. 19/6608 über die Gründung der „Hamburger Klimaschutzstiftung“?

b. Wie hoch ist das Gründungskapital der Hamburger Klimaschutzstiftung?

c. Von wem bzw. aus welchen Mitteln bzw. welchem Titel wurde das Stiftungskapital zu welchem Zeitpunkt bis heute aufgefüllt (bitte mit Daten, Zahlbeträgen und Stiftern)?

d. Wer gehörte dem ersten Stiftungsvorstand an und vom wem wurde er eingesetzt?

e. Welche Beschlüsse hat der erste Stiftungsvorstand gefasst?

f. Ist der erste Stiftungsvorstand noch im Amt? Wenn nein – wann wurde von wem ein neuer Stiftungsvorstand gewählt oder eingesetzt?

g. Welche Beschlüsse wurden in dem zweiten Stiftungsvorstand gefasst?

h. Warum wurden die Mitglieder des Stiftungsrates erst acht Monate nach Gründung bestellt?

i. Wer gehört dem Stiftungsrat an und sind die Mitglieder des Stiftungsrats noch im Amt? Wenn nein – wer ist jeweils warum nachgefolgt?

 

2. Sind der „Hamburger Klimaschutzstiftung“ Mittel der Deutschen Bundesstiftung Umwelt zugekommen?

a. Wenn ja – wann und welche Fördersumme wurde wofür beantragt?

b. Wann ist welchem Antrag bzw. welchen Anträgen stattgegeben worden?

c. Wann wurden die Mittel angewiesen und auf welches Konto sind sie geflossen?

d. Wenn nein – mit welcher Begründung wurden der bzw. die Anträge abgelehnt?

 

3. Das seit 1989 betriebene Hamburger Umweltzentrum befindet sich auf einem Staatsgut, das zunächst bis 1970 landwirtschaftlich genutzt, von 1989 bis 2000 von verschieden Vereinen und zwischen 2001 und 2006 vom BUND Landes¬ver¬band Hamburg e.V. betrieben wurde. Zu dem Gut gehören 9 ha Außengelände und ein Gebäudeensemble um den zentralen Hofplatz herum (B-Plan Bramfeld 57 vom 8.3.94).

a. Ist das Umweltzentrum Karlshöhe in die Stiftung überführt worden?

b. Wenn ja - was genau ist von wem und durch welche Rechtsakte in die Stiftung überführt worden?

c. Ist eine Übertragung von Grund und Boden sowie von Gebäuden erfolgt?

d. Wenn ja – sind ggf. die Kommission für Bodenordnung und die Bürgerschaft beteiligt worden?

e. Wenn ja - wann, in welcher Form und welche Drucksache lag zugrunde?

f. Wenn nein – warum nicht?

g. Wann ist die Übertragung rechtskräftig geworden?

 

4. In der Drs. 19/6608 wird informiert, dass das Grundstück des Umweltzentrums im Eigentum der FHH bleibt. Es werde der Hamburger Klimaschutzstiftung zum symbolischen Pachtzins von einem Euro im Jahr zur Verfügung gestellt.

a. Wie lautete der zitierte Haushaltsbeschluss 2009/2010 Artikel 22 Nr.3, wer hat ihn gefasst und wo ist die Fundstelle?

b. Um welches Grundstück in welcher Lage und mit welcher Ausweisung geht es genau?

c. Was wurde hinsichtlich der Gebäude vereinbart?

 

5. Hat die Hamburger Klimaschutzstiftung - wie ursprünglich in der Drs. 18/7235 angegeben - Mittel aus dem Sonderinvestitionsprogramm (SIP) erhalten?

a. Wenn ja – wie viele Mittel wurden auf Grund welcher Beschlüsse der Bürgerschaft gezahlt?

b. Wann sind die Mittel geflossen und wofür waren sie bestimmt?

c. Wenn nein – warum nicht?

 

6. Aus der Drs. 19/6608 geht hervor, dass aus dem Konjunkturprogramm II der Bundesregierung Mittel in Höhe von 144.000 Euro für Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz bereitgestellt werden. Gleichwohl wird in der gleichen Drs. darauf verwiesen, dass „die Modernisierung im Rahmen der in der Drs. 18/7235 aufgeführten Gesamtkosten von 5.520.000,00 Euro ausgeführt werden kann“.

Aus den Drs. 19/4896 S. 147; Drs. 19/5588 S. 156 f. und Drs. 19/ 6450 S. 147 geht

hervor, dass sich der Bund mit 112.500 und die FHH mit 37.500 Euro beteiligen.

a. Warum wurden Konjunkturmittel eingesetzt, wenn doch bereits darauf verwiesen wurde, dass die Modernisierung im Rahmen des genannten Volumens ausgeführt werden könnte?

b. Was hatte sich diesbezüglich gegenüber der Aussagen aus Drs. 18/7235 zwischenzeitlich verändert?

c. Wie kommen die unterschiedlichen Angaben über die eingesetzten Konjunkturmittel zustande und welche Mittel wurden tatsächlich vom Bund und der FHH zur Verfügung gestellt?

d. Mit welcher Drs. wurde über den Eigenanteil des FHH beschlossen?

 

7. Sind für den Betrieb des Umweltzentrums oder für die Stiftung in den Jahren 2008 bis 2010 unterjährig Zahlungen erfolgt?

a. Wenn ja – warum, wann und in welcher Höhe jeweils, wofür und aus welchen Titeln?

b. Welche haushaltstechnischen Veränderungen lagen dem zugrunde?

c. Wenn nein – warum hat der Senat zunächst unterjährige Zahlungen in Aussicht gestellt?

d. Ist das angekündigte veränderte Zahlenprotokoll vorgelegt worden? Wenn nein – warum nicht?

e. Wenn ja – wann, in welcher Form und wem?

 

8. Sind Kooperationen mit dem Zentrum Zukunftsfähiges Bauen, der Umweltakademie in Norddeutschland und Energieunternehmen eingegangen worden?

a. Wenn ja – worin besteht die Kooperation jeweils?

i. Mit welchen Energieunternehmen besteht eine Kooperation und wofür?

ii. In welcher Weise tragen die Kooperationen jeweils zur Einsparung von Betriebskosten bei bzw. welche Beiträge leisten die Koope¬ra¬tions¬partner jeweils?

b. Wenn nein – warum hat der Senat zunächst derartige Kooperationen in Aussicht gestellt?

 

9. Dem Vernehmen nach hatten sich Senat und Vattenfall Europe darauf verständigt, dass Vattenfall insgesamt zwei Mio. Euro in eine (damals noch zu gründende) Hamburger Klimaschutzstiftung als Stiftungskapital einbringt. Durch diese Erhöhung des Stiftungskapitals um zwei Mio. Euro würden sich die durch die FHH aufzubringenden Betriebskosten für das Umweltzentrum Karlshöhe wenigstens um 140.000 Euro reduzieren. Durch diese Maßnahme sei die Zustimmung der CDU-Bürgerschaftsfraktion zu der Modernisierung des Umweltzentrums Karlshöhe erst erreicht worden.

a. Ist es zutreffend, dass Vattenfall und die Stadt sich über eine Zustiftung des Unternehmens verständigt haben?

b. Wenn ja – wann und zwischen wem ist aus welchem Grund vereinbart worden, dass Vattenfall eine Zustiftung leistet?

c. Welchen Betrag bzw. welche Beträge hat Vattenfall zu welchem Zeitpunkt tatsächlich in die Stiftung eingezahlt?

d. Sind aus der Hamburger Klimaschutzstiftung bzw. aus den für die Klimaschutzstiftung bestimmten Zustiftungen Mittel für andere Projekte als das Umweltzentrum Karlshöhe zur Verfügung gestellt worden – wenn ja - für welche, wann und in welcher Höhe?

 

10. In der Drs. 19/6608 wird erwähnt, dass 2009 ein „neuer Beirat“ seine Arbeit aufgenommen hat.

a. Ist der Beirat ein satzungsmäßiges Organ der Stiftung?

b. Wenn nein – warum und auf wessen Initiative wurde er gegründet?

c. Seit wann besteht der Beirat?

d. Welche Personen in welchen Funktionen gehörten ihm zunächst an?

e. Welche Personen haben den Beirat verlassen bzw. welche sind hinzugekommen und bilden gemeinsam den „neuen“ Beirat?

 

11. Aus der vorgelegten Drs. 19/6608 geht hervor, dass der Kapitalstock der Stiftung um 500.000 Euro aus dem Hamburger Klimaschutzkonzept aufgestockt wurde. Das Klimaschutzkonzept, das der Senat mit der Drs. 18/6803 am 21.08.07 vorgelegt hat und am 13.12. 07 von der Bürgerschaft beschlossen wurde, enthält jedoch keinen Hinweis darauf, dass 500.000 Euro aus den bewilligten Mitteln für das Klimaschutzkonzept (25 Mio. Euro) für die Stiftung als Kapitalstock zur Verfügung gestellt werden sollen.

Im Gegenteil: In der Klimaschutzdrucksache 18/6803 heißt es auf S. 89 unter cc: „Mit dem vorliegenden Klimaschutzkonzept wird insoweit im Doppelhaushalt 2007/2008 kein Mehrbedarf verursacht.“ Auch mit der Fortschreibungsdrucksache 19/1752 wurden keine Mittel beantragt. Allerdings wird auf S. 117 im Haushaltsvermerk angegeben, dass 2008 „Finanzressourcen beantragt, aber darüber noch nicht entscheiden sei und Mittel 2009 voraussichtlich nicht in Anspruch genommen werden. Auch mit der aktuellen Fortschreibungsdrucksache 19/4906 (S. 128 Ziff. (gg)) wurden keine Mittel bewilligt.

a. Sind 500.000 Euro aus dem Klimaschutzkonzept entnommen worden?

b. Wenn ja – wann und zu wessen Gunsten und für welchen Titel?

c. Gab es einen anderen Beschluss der Bürgerschaft als Rechtsgrundlage für diese Transaktion?

i. Wenn ja – welchen?

ii. Wenn nein – wurden die 500.000 ohne Beschluss der Bürgerschaft aus dem Klimaschutzprogramm entnommen?

iii. Wenn auch nein – woher stammen die 500.000 Euro dann?

d. Aus welchen Mitteln bzw. von wem wurde der Kapitalstock der Hamburger Klimaschutzstiftung aufgefüllt?

e. Welche Erlöse haben sich seit Einzahlung der 500.000 Euro ergeben?

f. Wie hat sich der Kapitalstock der Stiftung seit seiner Bildung entwickelt?

 

12. Aus der aktuellen Drs. 19/6608 geht hervor, dass im April 2010 mit den Bauarbeiten begonnen wurde. In der Drs. 18/7235 vom Oktober 2007 wurden dafür 5. 520.000 Euro ausgewiesen. Die entsprechenden Mittel dafür wurden seinerzeit allerdings auf „0“ gestellt, wie eingangs beschrieben.

a. Aus welchen Mitteln wird die Umsetzung der Planungen lt. Drs. 18/7235 finanziert?

b. Mit welchen Mehrkosten im Vergleich zur über nahezu drei Jahre alten Planung und Kalkulation muss heute gerechnet werden und wer kommt dafür auf?

c. Durch wen sind die Leistungen ausgeschrieben und beauftragt worden?

d. Aus welchen Mitteln werden diese Investitionen finanziert?

e. Welche Beträge stehen aus dem Konjunkturprogramm II zur Verfügung und wann wurden sie bewilligt (Drs.)?

f. Wie hoch ist der Eigenanteil der FHH?

 

13. Die Stiftung beschäftigt nach Angaben im Internet bereits zahlreiche MitarbeiterInnen.

a. Wie viele Mitarbeiterinnen beschäftigt die Stiftung seit wann?

b. Wie hoch waren bzw. sind die Personalkosten 2008, 2009 und 2010?

 

14. In der Drs. 18/7235 wurden die Betriebskosten in 2008 auf 464.000 Euro aufwachsend auf 539.000 Euro für 2010 und 560.000 für 2011 beziffert.

a. Wie hoch sind die Betriebskosten 2008 bis heute tatsächlich?

b. Welche Posten sind in Betriebskosten pro Jahr enthalten?

c. Welche Beträge flossen bzw. fließen dem Umweltzentrum aus den Erträgnissen der Stiftung 2008, 2009 und 2010 zu?