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Grundstücksvergabe für Securvita

Donnerstag, 17.02.2011

Das Grundstück, auf der sich jetzt die Hauptverwaltung der Securvita BKK befindet (Lübeckertordamm 1-3), wurde von der Freien und Hansestadt Hamburg der L.T.D. Lübeckertordamm Entwicklungs GmbH überlassen. Im Zusammenhang mit der Weitervermietung an die Securvita werden schwere Vorwürfe erhoben.

 

Ich frage den Senat:

 

1. Zu welchem Preis wurde das Grundstück, auf dem sich jetzt das Gebäude am Lübeckertordamm 1-3 befindet, von Stadt verkauft?

2. Wurde das Grundstück

a. im Versteigerungsverfahren,

b. zum Verkehrswert,

c. nach Wirtschaftsförderungskriterien,

d. nach welchen anderen Kriterien

veräußert?

3. Falls Das Grundstück im Rahmen der Wirtschaftförderung vergeben wurde: Welche Kriterien der Wirtschaftförderung waren ausschlaggebend:

a. Absatz- und Bezugsverflechtungen (zum Beispiel Bedeutung des Unternehmens für die Hamburger Wirtschaft),

b. betriebswirtschaftliche Daten (zum Beispiel solide Vermögens- und Ertragslage und Zukunftschancen),

c. bauplanerische Aspekte (zum Beispiel Beachtung planerischer Vorgaben),

d. Umwelteinflüsse (zum Beispiel Einhaltung immissionsschutzrechtlicher Vorgaben, neue Umwelttechnologien, verkehrliche Gestaltung),

e. Klimaschutz-Aspekte (zum Beispiel energetische Optimierung von Betriebsgebäuden, Solartechnik, Photovoltaik-Anlagen),

f. fiskalische Aspekte (insbesondere Gewerbesteueraufkommen),

g. einzelfallspezifische Aspekte (zum Beispiel Verbesserung nachteiliger Situation am bisherigen Standort)

h. oder welche anderen Wirtschaftsförderungskriterien? (Vgl. Drs. 19/2417)

4. Im Jahr 2005 wurde die Securvita BKK vom damalige Umwelt- und Stadtentwicklungssenator Dr. Freytag für ihre umweltfreundliche Beschaffung mit einer Umweltpartnerschaft ausgezeichnet. War insoweit nachhaltiges und energiesparendes Bauen ein Kriterium für eine Vergabe des Grundstücks am Lübeckertordamm an die L.T.D. Lübeckertordamm Entwicklungs GmbH?

5. Lag dem Verkauf des Grundstückes eine Bewertung durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte zugrunde?

6. Wurde mit dem Verkauf des Grundstückes die Kommission für Bodenordnung befasst?