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Gutachten der Behörde für Wissenschaft und Forschung

Freitag, 20.11.2009

Im Bericht über den Haushaltsverlauf 2009 findet sich in der Übersicht zum Einzelplan 3.2 der Behörde für Wissenschaft und Forschung über vergebene Gutachten und dgl. eine Kommunikationsberatung für 139.319,43 Euro.

 

Wir fragen den Senat:

 

1. Welche Fragen bzw. welchen Sachverhalt bearbeitet das genannte Gutachten?

2. Wer (welche Dienststelle) hat den Auftrag erteilt?

3. Wer war der Auftragnehmer?

4. Welche Ergebnisse hat die Beratung?

5. Wie werden in der BWF die Ergebnisse der Beratung in die Praxis umgesetzt?

 

Das Gutachten wurde in freihändiger Vergabe beauftragt. Nach §55 der Landeshaus-haltsordnung (LHO) muss dem Abschluss von Verträgen über Lieferungen und Leistung eine öffentliche Ausschreibung vorausgehen, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände eine Ausnahme davon rechtfertigen.

6. Aufgrund welcher Gesichtspunkte hat die BWF auf eine öffentliche Ausschreibung nach §55 LHO verzichtet?