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Gutachten über Hamburger Privatradios in Schleswig-Holstein

Freitag, 15.01.2010

Private Radiosender aus Hamburg wollen auch im Hamburger Umland gehört werden können. Der geltende Staatsvertrag über die Nutzung von Übertragungskapazitäten für privaten Rundfunk von Hamburg und Schleswig Holstein schließt jedoch bislang aus, dass ein Sender nur in Teilen des Bundeslandes Schleswig-Holstein zu hören ist, nicht aber im ganzen Land. Weil diese Haltung nicht einher geht mit dem politischen Anliegen beider Länder, gemeinsam die Metropolregion Hamburg zu konstituieren, hat die Bürgerschaft mit Regierungsmehrheit beschlossen, notfalls den Frequenzstaatsvertrag zu kündigen, falls Schleswig-Holstein weiterhin kleineren hamburgischen Veranstaltern eine adäquate Umlandversorgung verweigern sollte. In dem Falle hätte Hamburg das Druckmittel gehabt, das Ausstrahlen der schleswig-holsteinischen Sender RSH und Deltaradio vom Heinrich-Hertz-Turm aus beenden zu können. Der Streit wurde rechtzeitig vor Ende 2009 beigelegt, die Kündigung somit nicht fristgerecht zu Sylvester ausgesprochen.

Aus Sicht der Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein (MA HSH) war eine Optimierung der Frequenzsituation durchaus im Rahmen des bestehenden Frequenzstaatsvertrags zwischen den Ländern möglich. Deshalb hatte die MA HSH im September 2009 ein Gutachten in Auftrag gegeben, in dem untersucht werden sollte, inwieweit in Hamburg sowie in den umliegenden Kreisen die Versorgungssituation für bestehende kleinere Veranstalter aus Hamburg und auch aus Schleswig-Holstein verbessert werden kann. Das Gutachten wurde aus Mitteln der Rundfunkgebühren finanziert, ist im Dezember fertiggestellt worden, darf aber nicht veröffentlicht werden. Medienberichten zur Folge beruht die gütliche Einigung auf eben jenem Gutachten. Beide Länder hätten sich verpflichtet, dieses Gutachten einvernehmlich umzusetzen.

 

 

Ich frage den Senat:

1) Was ist das Ergebnis des Gutachtens?

2) Wie bewertet der Senat das Gutachten?

3) Warum darf das Gutachten, das mit Rundfunkgebühren finanziert wurde, nicht veröffentlicht werden?

4) Wird das Gutachten dem Parlament zur Verfügung gestellt? Wenn ja: Wann? Wenn nein: Wird es für die Abgeordneten anderen Einsichtsmöglichkeiten geben?