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Hafenentwicklungsplan

Donnerstag, 30.12.2010

Die Pressestelle der BWA verkündet am 21.12.2010:

 

Der Senat habe den Hafenentwicklungsplan (HEP) 2015 zur Kenntnis genommen. In ihm werden die planerischen Grundzüge der Hafenentwicklung und unternehmenspolitische Rahmenbedingungen für die HPA festgelegt. Der Plan wird jetzt den einschlägigen Wirtschafts- und Umweltverbänden vorgelegt, die damit Gelegenheit haben ihre fachliche Bewertung einzubringen.

 

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

 

1. In welchem Verfahren wurden die letzten drei HEP behandelt?

 

a. Sind bei den früheren HEP vor Kenntnisnahme durch den Senat die Hafenwirtschaft und die Kammern beteiligt worden? Wenn ja, in welcher Form und mit welchen zeitlichen Vorgaben?

b. Wenn es Abweichungen zum jetzigen „HEP 2015“ gibt: warum wurde das Verfahren geändert?

 

2. Trifft es zu, dass hinsichtlich der letzten drei HEP innerhalb der Behörde für Wirtschaft und Arbeit alle zuständigen Ämter beteiligt und zu dem von der HPA (früher: Amt für Strom und Hafenbau/ Hafendirektion) erarbeiteten Entwurf Stellung genommen haben, die ausgewertet und eingearbeitet wurden, bevor der HEP-Entwurf dem Senat zugeleitet wurde ?

 

3. Mit welchen Ämtern der BWA ist der HEP-Entwurf 2015 abgestimmt worden

a. Haben

- das Amt W (Wirtschaft, Hafen, Technologie)

- das Amt A (Wirtschafts- und Strukturpolitik)

- das Amt Z (Haushalt)

- das Amt E (Internationales)

- Stabsbereich SB (norddt. Zusammenarbeit)

zu dem Entwurf des HEP vor der Befassung des Senats am 21.12.2010 Stellung genommen?

b. Wenn ja, in welcher Weise sind diese Stellungnahmen (ggfs. Teile davon) in dem Entwurf berücksichtigt worden (bitte nach Ämtern/Stabsabteilung getrennt beantworten)?

c. Wenn nein, welche Ämter/Stabsabteilung sind nicht beteiligt worden und aus welchen Gründen erfolgte keine Beteiligung dieser Ämter/Stabsabteilung ?

 

4. Hat eine förmliche Beteiligung/Stellungnahme anderer Behörden und Dienststellen zu dem Entwurf des HEP 2015 stattgefunden?

a. Wenn ja: Welche Behörden und Dienststellen haben zu dem Entwurf vor der Befassung des Senats am 21.12.2010 gegenüber der HPA und/oder der BWA Stellung genommen?

b. Sind diese Stellungnahmen im HEP-Entwurf berücksichtigt (bitte im einzelnen nach Behörden und Ämtern aufteilen)?

Hat insbesondere die Finanzbehörde an diesem Entwurf mitgewirkt?

c. Wenn nein, warum nicht (bitte Gründe ggfs. im einzelnen getrennt nach Behörden/Ämtern angeben)?

 

5. Hat es zu der Senatsdrucksache (Entwurf des HEP 2015) eine förmliche Abstimmung mit den zuständigen Behörden im Sinne der Geschäftsordnung des Senats gegeben?

a. Wenn ja, wann? Wie lautete das Votum der Finanzbehörde? Wenn nein: warum nicht?

 

6. Welche Gutachten liegen dem Entwurf des HEP 2015 zugrunde und wie hoch waren die Kosten für diese Gutachten (bitte getrennt für die Gutachten auflisten)?

 

7. Trifft es zu, dass für die Erstellung/Schreiben des Textes etc. die HPA eine Agentur bzw. vergleichbaren Dienstleister eingeschaltet hat?

 

a. Wenn ja, um welchen Dienstleister handelt es sich (bitte genaue Firmen/Namensangabe) und welche Kosten sind bzw. werden dadurch entstehen (Auftragshöhe)?

b. Sind frühere HEP auch von Agenturen erstellt worden?

c. Wenn nein, welche Gründe haben die HPA veranlasst, dies erarbeiten zu lassen?

d. Welche personellen Kapazitäten hält die HPA vor, die geeignet wären, solche Arbeiten zu leisten?

e. Wie hat sich die Zahl dieser Personen vom 01.01. 2008 bis 31.12.2010 entwickelt?

 

8. Ist der Senat und/oder die BWA und/oder die HPA der Auffassung, dass es sich bei dem Instrument des HEP im Sinne des Hafenentwicklungsgesetzes um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung handelt?

a. Wenn nein: Warum will der Senat trotz der bevorstehenden Wahl am 20.2.2011 Präjudizien schaffen?

b. Teilt der Senat die Auffassung, dass der HEP eine rechtliche Verpflichtung ist, die der Senat der Bürgerschaft schuldet?