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Hamburger Krebsregister

Montag, 31.05.2010

Das 1995 verabschiedete Bundeskrebsregistergesetz verpflichtete erstmals alle Bundesländer, flächendeckend Krebsregister einzurichten. Es sollte die Aufgabe haben, Daten zu den in Deutschland auftretenden Erkrankungen öffentlich bereit¬zu¬stellen. 1999 lief das Bundeskrebsregistergesetz aus. Ziel des neuen Bundes¬krebsregistergesetzes sollte nun ein nationales Krebsregister mit einheitlichen Er¬fassungs- und Analyseverfahren sein. Die Standards, die es dazu gibt, sind jedoch von Bundesland zu Bundesland höchst unterschiedlich. Ein Ergebnis der Föderalis¬mus¬reform II ist, dass die jeweiligen Landesgesetze zur Angleichung überarbeitet werden müssen. Ein nach Standards glei¬ches nationales Krebsregister könnte aus¬sa¬gekräftig im Bezug auf Vorsorge und Ver¬sorgungsforschung sein. Ich frage des¬halb den Senat:

1. Das Hamburgische Krebsregistergesetz (HmbKrebsRG) ist aus dem Jahr 1984 mit letzten Änderungen im April 2007. Hält der Senat das Gesetz in sei¬ner jetzigen Form für aktuell, oder würde er in puncto bundeseinheitliche Stan¬dards der Hamburgischen Bürgerschaft eine Überarbeitung empfehlen?

2. Nicht alle Bundesländer haben eine Meldepflicht in ihren Ländergesetzen vor¬gese¬hen. § 2 HmbKrebsRG (‚Meldungen’) enthält eine Reihe von Kann-Rege¬lungen und in § 2 (4) Muss-Regelungen. Würde der Senat § 2 HmbKrebsRG trotzdem dahingehend interpretieren, dass in Hamburg eine Meldepflicht für Krebsfälle besteht, oder würde er der Hamburgischen Bürgerschaft emp¬feh¬len, das HmbKrebsRG diesbezüglich nachzubessern?

3. Plant der Senat, auf Bundesebene aktiv zu werden und den Länderregierun¬gen zu raten, sie mögen ihren jeweiligen Länderparlamenten eine Überarbei¬tung der Ländergesetze zwecks Angleichung von Standards empfehlen? Wenn ja, wann, wenn nein, warum nicht? Falls sich der Senat mit dieser Frage bisher nicht beschäftigt hat, wird er sich damit beschäftigen? Wenn ja, wann, wenn nein, warum nicht?

 

 

4. In der von der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucher¬schutz herausgegebenen ‚Hamburger Krebsdokumentation 2005-2006’ fällt eine erhöhte Neuerkrankungsrate für diverse Krebsformen und für Krebser¬kran¬kun¬gen insgesamt bei Frauen und Männern insbesondere in den Bezirken Eimsbüttel und Hamburg-Nord auf. Gibt es bereits jetzt statistische oder son¬stige Gründe, warum Eimsbüttel und Hamburg-Nord hier derart negativ auf¬fal¬len? Wenn der Senat bis jetzt noch keine Gründe anführen kann, wird er die¬ser Frage nachgehen? Wenn ja, wann, wenn nein, warum nicht, und falls sich der Senat mit dieser Frage als solcher bisher nicht beschäftigt hat, wird er sich damit beschäftigen? Wenn ja, wann, wenn nein, warum nicht?

5. Laut Vorwort des Gesundheitssenators in der ‚Hamburger Krebsdokumenta¬tion’ stagnieren die Sterbeziffern bei Män¬nern mit Darmkrebs und steigen die Ster¬beraten bei Frauen mit Lungenkrebs. Für den Darmkrebs werde in Ham¬burg eine breite Früherkennung angeboten, heißt es. Welche Konzepte ver¬folgt der Senat, dass diese auch angenommen wird? Für den Lungenkrebs, heißt es, gebe es noch kein Erfolg versprechen¬des Früherkennungs¬pro¬gramm. Eine Verbesserung könne lediglich über Niko¬tin¬vermeidung erfolgen. Welche Konzepte einer breit angelegten Aufklärungs¬arbeit verfolgt der Senat diesbezüglich?

6. Seit 1986 gibt es eine signifikante Häufung von Leukämie-Fällen rund um das schleswig-holsteinische Kernkraftwerk Krümmel, dem Bergedorf als Hambur¬ger Bezirk geographisch am nächsten ist. Von 1990 bis 2009 ist es im so ge¬nannten Leukämiecluster Elbmarsch zu dreimal so vielen Leukämie-Neuer¬kran¬kungen bei Kindern gekommen, als statistisch zu erwarten gewesen wäre. Laut ‚Hamburger Krebs¬dokumentation’ zeigt die Kurve der Neuerkrankungsfäl¬le von Leukämie für Hamburg ins¬gesamt nach Altersgruppen eine kleine Erhe¬bung bei den Kin¬dern von 0-4 sowie von 5-9 Jahren, die dann wieder abflacht, um anschlie¬ßend ab der Alters¬grup¬pe von 30-34 Jahren kontinuierlich wieder anzusteigen.

a) Ist diese kleine Erhebung in der Kurve auf die gehäufte Anzahl von Leukä¬mie¬erkrankungen bei Kindern und Kleinkindern in Bergedorf zurück¬zu¬füh¬ren, oder gibt es

b) über Bezirks- und Landesgrenzen hinweg eine Häufung von Leukämie-Fällen bei Kindern zwischen 0-4 und 5-9 Jahren?

c) Wenn b) gilt, wie sind denn die aktuellen Zahlen an Leukämie-Neuerkran¬kungen bei Kindern rund um das Kernkraftwerk Krümmel? Sind sie auf Ham¬burger Gebiet – al¬so hier insbesondere im Bezirk Bergedorf – nach wie vor höher als es statistisch zu er¬war¬ten gewesen wäre? Wenn ja, um wie viel Prozent? Und wie viele Kinder sind dies in absoluten Zahlen in den letzten zehn Jahren, die erkrankt sind?

d) Decken sich die Neuerkrankungsraten von Leukämie im Erwachsenenalter in Hamburg in etwa mit denen anderer Bundesländer?