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Hamburgerinnen und Hamburger mit mehrfacher Staatsangehörigkeit

Freitag, 25.01.2013

In Hamburg leben über eine halbe Million Menschen mit Migrationshintergrund. Etliche von ihnen haben inzwischen die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen, häufig als alleinige Staatsangehörigkeit, manchmal auch neben der Herkunftsstaatsangehörigkeit. In vielen Fällen haben Kinder schon mit der Geburt mehr als eine Staatsangehörigkeit, z. B. Kinder bi- oder multinationaler Eltern, die gleichberechtigt alle ihre Staatsangehörigkeiten auf das Kind übertragen.

Seit dem 1. Januar 2000 erwerben alle Kinder von Ausländern, die sich rechtmäßig seit mindestens acht Jahren in Deutschland aufhalten und über ein unbefristetes Aufenthaltsrecht verfügen, von Geburt an neben der Staatsangehörigkeit der Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit. Diese Kinder müssen sich bis zu ihrem 23. Geburtstag entscheiden, ob sie die deutsche Staatsangehörigkeit als einzige Staatsangehörigkeit behalten wollen oder die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern. Es gibt nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz drei Möglichkeiten, die deutsche Staatsbürgerschaft zu verlieren:

Zum einen kann die oder der Betroffene aktiv erklären, dass er die ausländische Staatsangehörigkeit der Eltern behalten will. Dann geht die deutsche Staatsangehörigkeit mit dem Zugang der Erklärung bei der zuständigen Behörde verloren. Sie geht aber auch durch reines Nichtstun verloren, wenn bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres nämlich gar keine Erklärung abgegeben wird (§ 29 Abs. 2 Staatsangehörigkeitsgesetz). Selbst wenn der Betroffene erklärt, dass er die deutsche Staatsangehörigkeit behalten will, so ist er verpflichtet, die Aufgabe oder den Verlust der ausländischen Staatsangehörigkeit nachzuweisen, es sei denn, er hat rechtzeitig eine Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit beantragt und erhalten. Wird dieser Nachweis nicht bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres geführt, so geht auch dann die deutsche Staatsangehörigkeit verloren (§ 29 Abs. 3 Staatsangehörigkeitsgesetz).

Es steht zu befürchten, dass sich etliche Jugendliche und junge Erwachsene mit doppelter Staatsbürgerschaft in diesem Vorschriftendschungel verheddern und die deutsche Staatsbürgerschaft verlieren, ohne dies wirklich zu wollen.

Ich frage daher den Senat:

1. Wie viele Hamburgerinnen und Hamburger haben neben der deutschen Staatsangehörigkeit noch weitere Staatsangehörigkeiten(Bitte nach den 10 häufigsten Staatsangehörigkeiten aufschlüsseln).

2. Wie viele Jugendliche waren in Hamburg zum Stichtag 31.12.2012 optionspflichtig? (Bitte nach einzelnen Geburtsjahrgängen getrennt aufschlüsseln).

3. Wie viele von Ihnen haben sich aktiv für die Herkunftsstaatsbürgerschaft ihrer Eltern entschieden?

4. Wie viele Jugendliche haben im o. g. Zeitraum erklärt, die deutsche Staatsbürgerschaft behalten zu wollen?

5. Wie viele der Betroffenen, die mit Erreichen des 23. Geburtstages die deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben, haben einen Antrag auf Wiedereinbürgerung gestellt?

 

 

 

 

 

 

 

 

  • Kazim Abaci (Fachsprecher:in Migration, Integration und Geflüchtete)