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Hamburgs Kultursenator entdeckt den Denkmalschutz Gibt es nun Chancen für den Erhalt des historischen Gebäudeensembles der „Heuburg“ (Elbtreppe 5 – 15d)?

Montag, 27.09.2010

Hamburgs neuer Kultursenator hat sich in der Presse für eine Stärkung des Denkmalschutzes stark gemacht. Er wird in den Medien wie folgt zitiert: „Hamburg hat immer wieder den Fehler gemacht, historisch oder künstlerisch wichtige Gebäude abzureißen. Ich habe mir zum Ziel gesetzt, hier etwas gegenzusteuern“. Neben der erneuten Prüfung für die Unterschutzstellung für das Hundertwasser-Café drängt sich in Altona ein Gebäude-Ensemble nahezu auf: Die „Heuburg“.

Die um 1850 erbaute „Heuburg“ (Elbtreppe 5 – 15d) bildet mit ihren eng verschachtelten zusammenstehenden zwei- bis dreigeschossigen Wohnhäusern ein städtebaulich einzigartiges Ensemble am Fuß der Elbtreppe, das zusammen mit dem unter Denkmalschutz gestellten Lawaetzhaus den Eingang zu Neumühlen bildet. Die Häuser der „Heuburg“, die sich im Eigentum von SAGA GWG befinden, sind die letzten erhaltenen Gebäude einer dörflichen, kleinräumigen Bebauung um den Heuberg (jetzt Elbtreppe).

Der gültige Bebauungsplan weist dieses Ensemble als besonders geschützten Erhaltungsbereich aus. Da dennoch eine massive Bebauung ansteht, hat die Initiative “Rettet die Elbtreppe” beim Bezirksamt Altona ein Bürgerbegehren angemeldet. Auch hier ist die Ankündigung von Kultursenator Stuth auf großes Interesse gestoßen, dass dieser sich in der kommenden Zeit auch um weitere Gebäude in Altona kümmern werde. Sind damit die besagten Elbtreppenhäuser gemeint?

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

 

1. Kann nach Einschätzung der BSU das geplante Neubauvorhaben angesichts des gültigen Bebauungsplanes auf dem Wege der Befreiung genehmigt werden, oder ist hierfür eine Änderung des B-Planes notwendig?

2. Wie beurteilen der Senat und die zuständigen Behörden die Heuburg in Bezug auf kulturhistorische und städtebauliche Aspekte und die vorliegende historische Bausubstanz grundsätzlich?

3. Zu welchem Zeitpunkt sollen die geplanten Abrissarbeiten begonnen werden?

4. Plant die Kulturbehörde wie beim Hundertwassercafé eine erneute Untersuchung für eine Unterschutzstellung dieses einmaligen Gebäudeensembles?

Wenn ja, mit welchen Auswirkungen? Wenn nein, warum nicht?

5. Als Grund für den Abriss nennt der Senat die Schaffung von Wohnraum. Dieses ehrenwerte Ziel relativiert sich bei näherer Betrachtungsweise dahingehend, dass nach Senatsangaben lediglich sieben Wohnungen entstehen.

Wie beurteilen der Senat und die zuständigen Behörden diesen Umstand?

6. Das Planungsvorhaben befindet sich nach Senatsangaben noch in einem frühen Planungsstadium (vgl. Drucksache 19/6900).

Wie ist diese Aussage dahingehend zu rechtfertigen, dass mehrere Architektenbüros städtebauliche Entwürfe für die Neubebauung erstellt haben und der Oberbaudirektor diesen Prozess begleitet hat?

7. Der Senat führt in der Drucksache 19/6900 weiter aus, dass eine Übertragung des Eigentums an die Bewohnergemeinschaft und die Sanierung in Eigenleistung im Sinne einer dauerhaften Perspektive für die Anlage „nicht tragfähig“ sei.

Wie begründen die zuständigen Behörden diese Annahme? Halten sie die Anwohner für eine entsprechende Sanierung für nicht geeignet oder gar unwillig?