Zum Hauptinhalt springen

Hausbetreuerlogen im Rahmen von JobPerspektive – wird der Beschäftigungszuschuss doch fortgeführt?

Montag, 20.12.2010

Der Arbeitsanleitung Nr. 21 der team.arbeit.hamburg, die am 1. Dezember in Kraft getreten ist, ist folgendes zu entnehmen: „Neufälle der ersten und zweiten Förderphase für BEZ (Beschäftigungszuschuss), gleich ob befristet oder unbefristet, sind ab 1.1.2011 nicht mehr möglich; dies gilt für alle Kunden- bzw. Personengruppen.“

 

Auf meine Fragen, wie viele Hausbetreuerlogen es zukünftig geben wird und welche arbeitsmarktpolitschen Instrumente hierfür genutzt werden, hat der Senat u.a. geantwortet, dass die Fortsetzung der bestehenden 69 Hausbetreuerstellen im Rahmen des Beschäftigungszuschusses nach § 16e SGB II (JobPerspektive) einzelfallbezogen geprüft wird (vgl. 19/8127). Das erscheint mit widersprüchlich.

 

Ich frage daher den Senat:

 

1. Bedeutet die Antwort des Senats auf meine kleine Anfrage 19/8127, dass ein Neueintritt nach § 16e SGB II in die zweite Förderphase grundsätzlich auch noch ab dem 1. Januar 2011 möglich ist?

a. Wenn ja, wie sind die Aussagen in der Arbeitsanleitung Nr. 21 zum Beschäftigungszuschuss dann zu verstehen?

b. Wenn ja, welche Kriterien müssen die Personen, die sich im Programm JobPerspektive befinden, erfüllen, um weiter gefördert zu werden?

c. Wenn ja, wie erfolgt die weitere Förderung durch Bundes- und Landesmittel?

d. Wenn nein, wie ist die Aussage des Senats in der kleinen Anfrage zu verstehen? Was genau wird geprüft?

2. Wann werden die Prüfungen abgeschlossen sein, ob einzelne Personen im Rahmen von § 16e SGB II als Hausbetreuer weiter gefördert werden?

3. Wie viele Hausbetreuer im Rahmen von 16e SGB II würden zu welchem Zeitpunkt im kommenden Jahr in die zweite Förderphase übergehen? Bei wie vielen erfolgt der Übergang noch in diesem Jahr?

4. Gibt es eine einzelfallbezogene Prüfung, ob im kommenden Jahr doch noch Neuzugänge in den Beschäftigungszuschuss möglich sind ausschließlich bei Hausbetreuerlogen oder auch in anderen Fällen?

a. In welchen anderen Fällen wird ggf. eine entsprechende Einzelfallprüfung vorgenommen?

b. Falls es die Prüfung nur für Hausbetreuer gibt, wie begründet sich diese Abweichung von dem in der Arbeitsanleitung Nr. 21 festgelegten Förderungsstop?