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Heimaufsicht in Hamburgs Bezirken

Mittwoch, 15.12.2010

Gemäß § 15 des Heimgesetzes sollen von den zuständigen Behörden Heime auf Einhaltung der Anforderungen an den Betrieb eines Heimes nach dem Gesetz wiederkehrend oder anlassbezogen überprüft werden. Diese Prüfungen erfolgen jederzeit angemeldet oder unangemeldet.

 

Der Senat wird gebeten, für die Jahre 2008 und 2009 jeweils folgende Fragen zu beantworten:

 

1. Wie viele Einrichtungen in Hamburg gab es, die der Heimaufsicht unterlagen?

2. Um welche Einrichtungen handelte es sich dabei (bitte nach Bezirken aufschlüsseln; nur Veränderungen zu der Anlage von Drs. 19/1230 nennen)?

3. Wie war die Heimaufsicht in den Hamburger Bezirken personell ausgestattet? Bitte die jährliche Anzahl der Planstellen und der besetzten Stellen je Bezirk darstellen.

4. Ist eine personelle Veränderung der bezirklichen Heimaufsicht geplant? Wenn ja, in welcher Hinsicht und in welchen Bezirken?

5. Wie viele Prüfungen hat die Heimaufsicht in den Bezirken jährlich durchgeführt (bitte nach der Gesamtanzahl, Anzahl der angemeldeten, Anzahl der unangemeldeten und Anzahl der anlassbezogenen Prüfungen aufschlüsseln)?

6. Wie hoch war jeweils die Begehungsquote in den beiden Jahren?

7. In wie vielen Einrichtungen wurden bei der Prüfung Mängel festgestellt? Welcher Art waren diese Mängel und in wie vielen Heimen wurden sie jeweils festgestellt?

8. Wurden Prüfungen von dem medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) durchgeführt?

8.1 In wie vielen Fällen wurden hierbei Mängel festgestellt?

8.2 Welcher Art waren diese Mängel und in wie vielen Heimen wurden sie jeweils festgestellt?

9. In wie vielen Fällen wurde nach einer Mängelfeststellung die Abstellung dieser überprüft?

9.1 In wie vielen der Fälle wurden alle festgestellten Mängel abgestellt?

9.2 In wie vielen der Fälle wurden die festgestellten Mängel nur teilweise oder gar nicht abgestellt und warum nicht?

10. Wurde in diesem Zusammenhang ein Aufnahmestopp oder eine ähnliche Maßnahme gegen ein Heim verhängt? Wenn ja, welche und gegen wie viele Einrichtungen jeweils? Wenn nein, warum nicht?