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Hilfe zur Erziehung und Angebote für junge Volljährige und junge Wohnungslose

Montag, 31.08.2009

Anspruch auf Hilfe zur Erziehung (HzE) nach SGB VIII haben bei Bedarf neben den Personensorgeberechtigten von Minderjährigen nach § 41 SGB VIII auch junge Volljährige (18 bis in der Regel 21 Jahre). Über den Umfang und die Art von HzE für junge Volljährige ist wenig bekannt. Der Jahresbericht der bezirklichen Jugendämter zum Kinderschutz berücksichtigt nur HzE für Minderjährige. Neben HzE stellt sich die Frage, welche Angebote der Jugendhilfe es für junge Volljährige – insbesondere für wohnungslose junge Volljährige – in Hamburg gibt.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Wie viel insgesamt und welche Art von HzE wurde jungen Volljährigen halbjährlich seit 2005 bis heute jeweils gewährt? Bitte schlüsseln Sie hier und im Folgenden „junge Volljährige“ auf in 18-21jährige und über 21jährige sowie jeweils nach Bezirken auf.

a. Wie viele ambulante Hilfen wurden jungen Volljährigen in dem o.g. Zeitraum gewährt und um welche Art ambulanter Hilfen handelte es sich? Bitte geben Sie den Umfang der HzE soweit sinnvoll in Halbjahresdurchschnittsfallzahlen an.

b. Wie viele stationäre Hilfen wurden jungen Volljährigen im o.g. Zeitraum gewährt und um welche Art stationärer Hilfen handelte es sich? Bitte geben Sie den Umfang der HzE soweit sinnvoll in Halbjahresdurchschnittsfallzahlen an.

2. Wie viele der unter 1. abgefragten jungen Volljährigen HzE-BezieherInnen bekamen bereits über die Personensorgeberechtigten als Minderjährige HzE und wie viele erhalten zum ersten Mal HzE? Bitte jeweils in absoluten Zahlen und prozentual angeben.

3. Welche Hilfebedarfe wurden bei den bewilligten HzE für junge Volljährige festgestellt? Bitte schlüsseln Sie hier und im Folgenden „junge Volljährige“ auf in 18-21jährige und über 21jährige sowie jeweils nach Bezirken auf.

a. Wird Wohnungslosigkeit als Hilfebedarf für HzE anerkannt? Wenn ja, welcher Nachweis muss vorgelegt werden? Wenn nein, warum nicht?

b. Wird Wohnraumsuche als Hilfebedarf für HzE anerkannt? Wenn ja, welcher Nachweis muss vorgelegt werden? Wenn nein, warum nicht?

4. Welche speziellen Jugendhilfeangebote gibt es für 18-21jährige junge Volljährige in den Hamburger Bezirken? Bitte nennen Sie neben der Bezirkszugehörigkeit jeweils Adresse, Öffnungszeiten, Angebotsformen und Zielgruppe.

a. Welche der genannten Angebote sind bezirksübergreifend?

b. Wie werden junge Volljährige über diese Angebote informiert?

5. Welche speziellen Jugendhilfeangebote gibt es für 18-21jährige Wohnungslose in den Hamburger Bezirken? Bitte nennen Sie neben der Bezirkszugehörigkeit jeweils Adresse, Öffnungszeiten, Angebotsformen und Zielgruppe.

a. Welche der genannten Angebote sind bezirksübergreifend?

b. Wie werden 18-21jährige Wohnungslose über diese Angebote informiert?

6. Welche SAE-Projekte gehen auf die zunehmende Wohnungslosigkeit bei 18-21jährigen ein? Bitte nennen Sie neben der Bezirkszugehörigkeit jeweils Adresse, Öffnungszeiten, Angebotsformen und Zielgruppe.

7. Mitte März wurde im Bezirk Mitte ein Modellprojekt für junge Wohnungslose zwischen 18 und 25 gestartet.

a. Wie viele Jugendliche wurden seit Projektbeginn in der Einrichtung aufgenommen? Bitte aufschlüsseln nach Alter und Geschlecht.

b. Wie viele Jugendliche haben das Projekt seit Beginn aus welchen Gründen verlassen?

c. Bei wie vielen Jugendlichen (absolut und prozentual an den aufgenommenen Jugendlichen) wurde die Unterbringung über die regulären drei Monate hinaus verlängert?

d. Gab es bereits eine erste Auswertung des Projekts? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, wann ist dies geplant?

e. Weshalb ist das Modellprojekt nur für Jugendliche aus dem Bezirk Mitte geöffnet, die sich bereits in öffentlicher Unterbringung befanden? Ist eine Öffnung der Einrichtung für Jugendliche aus anderen Bezirken und ohne bisherige Unterbringung angedacht? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

8. Welche Unterbringungsmöglichkeiten gibt es für junge Wohnungslose, die die normale öffentliche Unterbringung ablehnen?

9. Beabsichtigt der Senat bzw. die zuständige Behörde die Einrichtung neuer Projekte für junge Wohnungslose?

10. Beabsichtigt der Senat bzw. die zuständige Behörde die Einrichtung neuer Krisenwohnungen für junge Wohnungslose?

11. Wie viele junge Wohnungslose zwischen 18 und 25 treten bei den Fachstellen für Wohnungsnotfälle in Erscheinung? Bitte nach Bezirken sowie seit 2005 halbjährlich in absoluten Zahlen sowie prozentual zu den insgesamt bearbeiteten Fällen aufschlüsseln.

a. Wie wurden diese jeweils eingruppiert?

b. Wie viele Wohnungslose lehnen eine öffentliche Unterbringung ab?

12. Wie viele junge Wohnungslose zwischen 18 und 25 treten bei den bezirklichen Jugendämtern in Erscheinung? Bitte nach Bezirken sowie seit 2005 halbjährlich in absoluten Zahlen sowie prozentual zu den insgesamt bearbeiteten Fällen aufschlüsseln.