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Hochschulzugang ohne Abitur

Freitag, 27.08.2010

Im Juli dieses Jahres hat die Bürgerschaft Änderungen des Hamburger Hochschulgesetzes beschlossen, in dem seit 1991 der Hochschulzugang auch ohne Abitur geregelt wird. Dabei ging es u.a. um Zugangserleichterungen zu den Hamburger Hochschulen für Menschen, die kein Abitur haben. Diese Änderung ging auch auf die Empfehlungen der KMK zurück. Bei den Beratungen dieses Gesetzes in der Bürgerschaft waren sich alle Fraktionen einig in der Zielsetzung, den Anteil der Studierenden ohne Abitur an den Hamburger Hochschulen zu erhöhen. Um mögliche positive Auswirkungen des neuen Gesetzes beurteilen zu können, ist es erforderlich, die Ergebnisse der bisherigen Zugangsregelungen für Menschen, die kein Abitur haben, zu kennen.

 

Wir fragen deshalb den Senat:

1. Wie viele Studierwillige ohne Abitur haben sich seit dem Sommersemester 2008 um ein Studium an einer Hamburger Hochschule beworben, wie viele haben an einer Eingangsprüfung teilgenommen und wie viele haben diese Prüfung erfolgreich absolviert?

2. Wie viele Personen haben in den einzelnen Semestern seit dem Sommersemester 2008 einen Hochschulzugang nach § 38 HmbHG zu den einzelnen Hamburger Hochschulen erhalten? (Dabei bitte die Zahlen für das SoSe 08 auch für die HAW angeben.)

3. Wie hoch waren die Absolventenzahlen von Studierenden nach § 38 HmbHG in den Jahren 2008 und 2009 an den einzelnen Hamburger Hochschulen?

4. In der Antwort auf die Kleine Anfrage 19/1248 erklärt der Senat, dass an der HCU eine Umsetzungsregelung zu § 38 HmbHG in Vorbereitung sei. Ist diese Regelung mittlerweile erlassen? Wenn ja: Wann wurde sie erlassen und wo wurde sie veröffentlicht?