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Hochschulzulassung: ZVS-Staatsvertrag eine Farce?

Mittwoch, 18.02.2009

Am 5. Juni 2008 haben die Länder den Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung der Hochschulzulassung unterzeichnet. Ziel dessen ist es, die Zentrale Vergabestelle für Studienplätze (ZVS) in eine „Stiftung für Hochschulzulassung“ zu überführen. Mit Hilfe dieser zentralen Stelle ist geplant, die Hochschulen bei der Durchführung örtlicher Zulassungsverfahren zu unterstützen. Damit sollen die Bewerbungen an den Hochschulen besser koordiniert und das zuletzt gehäuft auftretende Phänomen von zum Teil bis weit nach Semesterbeginn nicht-vergebenen oder unbesetzten Studienplätzen aufgrund von Mehrfachbewerbungen der angehenden Studierenden eingedämmt werden.

 

Zwingende Voraussetzung für das Funktionieren eines solchen bundesweiten Bewerbungsmanagements für Studienplätze ist dessen Akzeptanz seitens möglichst aller deutschen Hochschulen und deren Beteiligung daran. Bei den Beratungen des Staatsvertrags im Wissenschaftsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft am 18. Dezember 2008 spielte dieser Aspekt eine zentrale Rolle. Der Senat erklärte, er befinde sich mit den Hochschulen über eine Beteiligung an dem System im Gespräch. Das System „STiNE“ der Universität Hamburg funktioniere zwar, könne aber nicht bundesweit das Problem der Zulassungen und der nicht vergebenen oder unbesetzt gebliebenen Studienplätze lösen. Dies habe „zwischenzeitlich auch den Hochschulpräsidien deutlich gemacht werden können.“

 

Mittlerweile haben jedoch 12 deutsche Hochschulen angekündigt, sich nicht an dem neuen System zu beteiligen, sondern ein eigenes an „STiNE“ angelehntes Parallelsystem betreiben zu wollen. Alleine drei der zwölf Hochschulen kommen aus Hamburg, wobei die Universität Hamburg offensichtlich die Initiatorin dieses Parallelsystems ist und dies in einer Pressemitteilung vom 11. Februar 2009 als „Hamburger Initiative“ bezeichnet – just an jenem Tag, an dem die Hamburgische Bürgerschaft einstimmig dem „Gesetz zum Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung“ zugestimmt hat. Die Präsidentin der Universität Hamburg erklärt in dieser Pressemitteilung, dass „teure Investitionen in zentrale Servicestellen überflüssig sind“.

 

 

Ich frage den Senat:

 

1. Wie bewertet der Senat die Äußerung der Präsidentin der Universität Hamburg, wonach „teure Investitionen in zentrale Servicestellen überflüssig“ seien vor dem Hintergrund der Zustimmung Hamburgs zur Überführung der ZVS in eine „Stiftung für Hochschulzulassung“, die die Hochschulen mittels einer zentralen Stelle bei der Durchführung örtlicher Zulassungsverfahren unterstützen soll?

2. Hat sich seit dem 18. Dezember 2008 seitens des Senats etwas an der Einschätzung geändert, wonach „STiNE“ bundesweit das Problem der Zulassungen und der nicht vergebenen oder unbesetzt gebliebenen Studienplätze nicht lösen könne?

3. Wenn ja, was hat zu dieser neuen Einschätzung geführt?

4. Seit wann hat der Senat oder die zuständige Behörde Kenntnis von den Bestrebungen der Universität Hamburg, auf Basis von STiNE eine Alternative zu dem von der ZVS geplanten Bewerbungsmanagements für Studienplätze aufzubauen?

5. Hat es diesbezüglich Gespräche zwischen Senatsvertretern und den Präsidien der an der „Hamburger Initiative“ beteiligten Hamburger Hochschulen gegeben?

6. Teilt der Senat die Ansicht, dass das von Bund, Ländern und Hochschulrektorenkonferenz geplante Bewerbungsmanagement für Studienplätze nicht funktionieren kann, wenn sich zahlreiche Hochschulen nicht daran beteiligen?

7. Wird Hamburg weiterhin die vorgesehenen Zuschüsse an die ZVS zahlen, selbst wenn diese nach dem Ausscheren der Universität Hamburg, der HafenCity-Universität und der TU Hamburg-Harburg eine ihrer beiden wesentlichen Aufgaben gar nicht wird wahrnehmen können?

8. Plant der Senat weitere Gespräche mit den Präsidien der Hamburger Hochschulen, um diese doch noch zu einer Beteiligung an einem bundeseinheitlichen System der ZVS zu bewegen?

9. Wie steht der Senat zu einer bundesgesetzlichen Lösung, um ein bundesweit einheitliches Bewerbungsmanagements für Studienplätze sicherzustellen?