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Höhenkontrolle bei der Unterführung beim S-Bahnhof Elbgaustraße – Von der Kommunalpolitik verlangt. Wie will der CDU-Senat entscheiden?

Dienstag, 18.01.2011

Die Elbgaustraße ist unter den Eisenbahnbrücken für Fahrzeuge mit einer Höhe über 3,60 m gesperrt. Eine deutliche Ausschilderung vor den Brücken sowie auch bereits am Eidelstedter Platz und an der Abzweigung zum Farnhornweg ist vorhanden. Dennoch bleiben regelmäßig zu hohe LKWs aus Richtung Eidelstedt oder Lurup kommend unter den Brücken hängen und sorgen für erhebliche Störungen im Straßen- und Schienenverkehr: Dabei ist diese Durchfahrtsstraße eine der Hauptverkehrsachsen im Hamburger Westen und entwickelt sich in Hauptverkehrszeiten schnell zu einem Staumagneten.

Besonders betroffen von den stecken gebliebenen LKWs ist die S-Bahn, deren Brücken noch ca. 10 cm tiefer sind als andere Brückenteile. Laut Auskunft der S-Bahn Hamburg GmbH wurden hier seit 2006 mehr als 50 Brückenanfahrten registriert, das sind fast ein Drittel aller Fälle bei der S-Bahn insgesamt. Der S-Bahnbetrieb ist in solchen Fällen meist bis zu 60 Minuten unterbrochen. Bis sich der Betriebsablauf nach Besichtigung und Freigabe der Gleise wieder normalisiert hat, vergehen oft weitere Stunden.

Nicht vergessen darf dabei, dass die Elbgaustraße, die zum Ring 3 gehört, auch vom Schwerlastverkehr gerne als Ausweichstrecke genutzt, wenn auf der A 7 eine Staulage herrscht. Da die A 7 wegen der geplanten Baumaßnahmen (Überdeckelung) in den nächsten Jahren nur eingeschränkt zur Verfügung steht, ist mit einem erhöhten Aufkommen des Schwerlastverkehrs in der Elbgaustraße zu rechnen – und damit auch mit noch mehr Unfällen unter den Eisenbahnbrücken.

 

Da eine Absenkung der Elbgaustraße aus Kostengründen derzeit nicht in Betracht kommt, scheint aus Senatssicht kein Handlungsbedarf zu existieren. Die Kommunalpolitik findet sich hiermit jedoch nicht ab: Im November hat die Altonaer Bezirksversammlung einen neuen Versuch unternommen und auf Empfehlung des Verkehrsausschusses in einem Beschluss die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt aufgefordert, die Einrichtung einer Höhenkontrolle beidseitig der Eisenbahnbrücken über die Elbgaustraße umgehend in die Wege zu leiten (vgl. Drucksache XVIII-2601): Auch im Bezirk Eimsbüttel wird dieses Thema in der Bezirksversammlung beraten und parteiübergreifend gefordert: Daher verdient das Thema eine intensive Beachtung des Senats und der zuständigen Behörden.

 

Dies vorausschickend fragen wir den Senat:

 

1. Wie beurteilen der Senat und die zuständigen Behörden den Beschluss der Altonaer Bezirksversammlung grundsätzlich?

2. Kann dem Anliegen nach jetzigem Entscheidungsstand entsprochen werden? Wenn ja, wann und wie? Wenn nein, warum nicht?

3. Wie oft wurde nach Kenntnis der zuständigen Behörden das Brückenbauwerk im Jahre 2009 und 2010 von Autos (Pkw oder Lkw) beschädigt? Wie viele wurden dabei von Lkw verursacht?

4. In der Drucksache 19/7993 führt der Senat aus, dass die zuständige Behörde davon ausgeht, dass sich in den kommenden Jahren das gegenwärtige Verkehrsaufkommen im Bereich der Brückenunterführung an der Elbgaustraße nicht spürbar verändern wird.

Wie passt diese Aussage zu dem Umstand, dass bei den geplanten Baumaßnahmen (Überdeckelung) in den nächsten Jahren die A7 nur eingeschränkt zur Verfügung steht und mit einem erhöhten Aufkommen des Schwerlastverkehrs in der Elbgaustraße zu rechnen ist?

5. Welche Instandsetzungs- und Reparaturarbeiten wurden bei der Eisenbahnbrücke in den vergangenen 10 Jahren vorgenommen? Bitte neben der Art der Arbeit auch – wenn möglich – die jeweilige Investitionssumme benennen.

6. Sind dem Senat und den zuständigen Behörden zu diesem Thema weitere Beschlüsse und Empfehlungen der Bezirksversammlungen in Altona und Eimsbüttel sowie deren jeweiligen Fachausschüssen zu dieser Thematik bekannt? Wenn ja, welche und mit jeweils welchem Sachstand? Bitte ausführen.

7. Welch finanzieller Aufwand wäre mit der Installierung einer Höhenkontrolle beidseitig der Eisenbahnbrücken verbunden?

8. Die Straßenverkehrsbehörde weist gegenüber den bezirklichen Beschlüssen darauf hin, dass in der Vergangenheit die Brückenbeschilderung bereits mehrfachüberprüft und optimiert wurde, sodass von dort alle gesetzlich notwendigen underforderlichen Maßnahmen ausgeschöpft worden seien.

a) Welche Optimierungen sind in diesem Zusammenhang vorgenommen worden?

b) Welche gesetzlichen Bestimmungen mussten von der Bahn und den zuständigen Behörden im Einzelnen beachtet werden? Bitte ausführen.