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Honorarkräfte in Hamburger Schulen

Donnerstag, 27.01.2011

Die Deutsche Presseagentur hat im Dezember 2010 berichtet, dass wegen rechtswidriger Honorarverträge an Ganztagsschulen auf das Land Niedersachsen Regressforderungen zukommen könnten. Hintergrund sind Ermittlungen der Deutschen Rentenversicherung, wonach die Schulen unzulässig Honorar- statt Arbeitsverträge mit Ganztags-Mitarbeitern abgeschlossen hatten. Die mehr als 1.200 niedersächsischen Ganztagsschulen müssen jetzt alle neuen Verträge mit externen Mitarbeitern juristisch überprüfen lassen. Das Kultusministerium hat den Schulen Anfang Dezember Hinweise zur künftigen Vertragsgestaltung geschickt. Mindestens 5.000 bis 7.000 Verträge stünden auf dem Prüfstand.

Die niedersächsische Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) berichtete beispielhaft von zwei Schulen, die 14.000 beziehungsweise 10.000 Euro an Rentenbeiträgen nachzahlen sollen.

Ich frage den Senat:

1. In wiefern waren die Honorarverträge in Niedersachsen rechtswidrig?

2. Kann es in Hamburg zu den gleichen Problemen wie in Niedersachsen kommen? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum nicht?

3. In welchen Bereichen werden Honorarkräfte in Hamburger Schulen eingesetzt?

4. Wie sind die Verträge der Honorarkräfte ausgestaltet? Gibt es Empfehlungen der Schulbehörde, wie ein Honorarvertrag zu gestalten ist? Wenn ja, wie sehen sie aus? Wenn nein, warum nicht?

5. Gibt es unterschiedliche Verträge hinsichtlich der Schulform bzw. der Ganztagsschulen? Wenn ja, inwiefern unterscheiden sie sich?

6. In welchen Fällen werden in Hamburg Honorarverträge und in welchen Fällen werden Arbeitsverträge abgeschlossen? Nach welchen Kriterien wird unterschieden?