Horrende Fernwärmepreise-Abrechnungen in Mümmelmannsberg
Donnerstag, 15.02.2024
Einleitung für die Fragen:
Am 20.01.2024 Januar berichtete das Hamburger Abendblatt, dass einige Mieterinnen und Mieter in Mümmelmannsberg zum Teil horrende Fernwärme-Abrechnungen für das Jahr 2022 erhalten haben.
So hat die im Artikel erwähnte Bürgerin Christine Müller eine Nachforderung von 2849,78 Euro von ihrem Lieferant Getec Wärme & Effizienz GmbH Nord erhalten, obwohl sie ihren Verbrauch gegenüber dem Vorjahr um 20 Prozent gesenkt hat.
Hinzu kommt der zukünftig zu zahlende Abschlag, der im Fall der Bürgerin höher als die Miete ist.
Als Billstedter Abgeordnete haben wir Anrufe und E-Mails mit ähnlichen Sachverhalten erhalten.
In Berlin und vielen weiteren Städten gab es ähnliche Probleme mit der Firma Getec. So hat der Vermieter Deutsche Wohnen im Januar 2024 den Abrechnungsprozess angehalten und den Mieterinnen und Mietern mitgeteilt, dass ihre Heizkostennachzahlung sich deutlich reduzieren wird.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
Frage 1: Ist das Problem dem Senat bekannt?
Frage 2: Wie viele Fern- bzw. Nahwärmenetze sind in Mümmelmannsberg vorhanden?
Frage 3: Wer ist Eigentümer des Wärmenetzes in Mümmelmannsberg?
Frage 4: Wer ist Eigentümer und Betreiber der Erzeugungsanlagen, die in das Wärmenetz einspeisen?
Frage 5: Wie viele Mieterinnen und Mieter der SAGA werden aus dem Wärmenetz versorgt? Werden auch Dritte aus dem Wärmenetz versorgt?
Frage 6: Sind der SAGA die hohen Preisnachzahlungen bekannt?
Frage 7: Welche Schritte wurden durch die SAGA m Umgang mit Mieterinnen und Mietern unternommen, die aufgrund von etwaigen diesbezüglichen Nachzahlungen in Zahlungsverzug geraten sind?
Frage 8: Hat die SAGA Informationen, zu welchen Preisen die Firma Getec das Gas bzw. den sonstigen Energieträger zum Betrieb der Blockheizkraftwerke eingekauft hat?
Frage 9: Sollten die Nebenkostenabrechnungen aus dem Jahr 2022 korrigiert werden müssen und die Kosten so nicht umgelegt werde können: Wird dies bei allen Mieterinnen und Mietern der SAGA erfolgen, die hiervon betroffen sind oder nur bei denen, welche fristgerecht im Vorwege Einspruch eingelegt haben?
Frage 10: Besteht ein übergreifender Korrekturbedarf im Falle der gerichtlich festgestellten Unwirksamkeit der in der Wärmeabrechnung zu Grunde liegenden Preisanpassungsklausel? Bitte die Frage mit ja oder nein beantworten.
Frage 11: Welche Preisanpassungsklauseln sind zwischen der SAGA und der Firma Getec vereinbart? Hat die SAGA geprüft, ob diese den rechtlichen Anforderungen genügen?
Frage 12: Ist es möglich, dass Mieterinnen und Mieter in Härtefällen Mittel aus dem Härtefallfonds der Freien und Hansestadt Hamburg zu beantragen?
- Annkathrin Behr (Fachsprecher:in Soziales)
- Baris Önes