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HSH Nordbank – Personelle Ausstattung der Ermittlungsgruppen von Staatsanwaltschaft und Polizei (Nachfrage)

Dienstag, 27.04.2010

Anfang 2010 hatte der Senat auf Nachfrage in Drs. 19/5035 Auskunft über die Zusammensetzung der Ermittlungsgruppen gegeben, die seit Anfang April 2009 bei Staatsanwaltschaft und seit Ende Juli 2009 beim Landeskriminalamt Vorwürfen gegen Verantwortliche bei der HSH Nordbank nachgehen. Seinerzeit waren bei der Staatsanwaltschaft ein Staatsanwalt und zwei Wirtschaftsreferenten und bei der Polizei fünf Beamte der Kriminalpolizei, zwei Wirtschaftsreferenten und eine Angestellte mit den Ermittlungen betraut.

Nun soll es – offenbar im Zuge von Streitigkeiten unter den Strafverfolgungsbehörden – eine weitreichende personelle Umbesetzung auf Seiten der Polizei gegeben haben.

Wir fragen den Senat:

 

1. Wie viele Staatsanwälte, Polizeibeamte, Wirtschaftsreferenten und andere Bedienstete sind derzeit im Einzelnen mit den Ermittlungen im Zusammenhang mit der HSH Nordbank befasst? (Bitte so detailliert beantworten wie in Drs. 19/5035)

 

2.1. Welche personellen Veränderungen hat es im Einzelnen seit Einrichtung der Ermittlungsgruppen gegeben?

2.2. Wie hat sich die Fluktuation unter den Ermittlerinnen und Ermittlern im Einzelnen entwickelt?

2.3. Worauf waren die personellen Wechsel jeweils zurückzuführen? Inwieweit erfolgten sie auf Wunsch der betroffenen Bediensteten, inwieweit wurden sie auf Veranlassung von Vorgesetzten angeordnet und aus welchen Gründen?

 

3. Es heißt, Anfang April 2010 seien alle acht bei der Polizei mit den Ermittlungen betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von dem Fall abgezogen und durch andere Bedienstete ersetzt worden.

3.1. Hat es eine Neubesetzung der Ermittlungsgruppe bei der Polizei gegeben? In welchem Umfang wurden Funktionen neu besetzt?

3.2. Wer hat auf wessen Veranlassung angeordnet, dass die Ermittlungsgruppe bei der Polizei neu besetzt wird?

3.3. Hat es Überlegungen gegeben, auf Seiten der Staatsanwaltschaft personelle Wechsel vorzunehmen?

3.4. Warum hat man sich dafür entschieden, die achtköpfige Ermittlungsgruppe bei der Polizei neu zu besetzen und nicht die dreiköpfige Gruppe bei der Staatsanwaltschaft?

3.5. Trifft es zu, dass die Ermittler auf Seiten der Polizei auf Wunsch der Staatsanwaltschaft von dem Verfahren abgezogen wurden?

 

4. Dem personellen Austausch der Ermittlungsgruppe bei der Polizei sollen anhaltende Meinungsverschiedenheiten und wiederholte Streitigkeiten zwischen den Bediensteten von Polizei und Staatsanwaltschaft vorangegangen seien.

4.1. Hat es wiederholt oder anhaltend Differenzen zwischen diesen gegeben?

4.2. Worüber gab es Uneinigkeiten? Gab es unterschiedliche Einschätzungen zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft hinsichtlich a) der juristischen Bewertung von Vorgängen und b) der Art und Weise der Führung der Ermittlungen?

4.3. Haben Leitungen von Polizei, Staatsanwaltschaft und Behörden Kenntnis von Differenzen zwischen Vertretern der Staatsanwaltschaft und der Polizei im Zusammenhang mit den Ermittlungen zur HSH Nordbank erhalten?

4.4. Wann genau haben insbesondere die Leitungen von Staatsanwaltschaft und Polizei sowie der Wirtschafts-, Innen-, Justiz- und Finanzbehörde jeweils Informationen über Uneinigkeiten erreicht und was haben diese daraufhin unternommen?

4.5. Welche Behördenleitungen waren mit dem Austausch der Ermittlungsgruppe bei der Polizei befasst, wann und inwiefern?

 

5. Welche Folgen haben die personellen Wechsel für den Fortgang der Ermittlungen?

5.1. Welchen Zeitraum wird es voraussichtlich in Anspruch nehmen, bis sich die neuen Ermittlerinnen und Ermittler in die Materie einarbeiten konnten?

5.2. Wie soll sichergestellt werden, dass es durch die personellen Wechsel nicht zu Verzögerungen oder gar zu Erkenntnisverlusten kommt?

5.3. Werden die bisher mit den Ermittlungen betrauten Polizeibeamten bei der Einarbeitung ihrer Nachfolger eingebunden?

5.4. Die bisher mit den Ermittlungen betrauten fünf Polizeibeamten verfügten laut Senat über eine wirtschaftskriminalistische Spezialfortbildung. Inwieweit verfügen die nun eingesetzten Beamten über diese?