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HSH Nordbank: Stand der Ermittlungsverfahren (Nachfrage)

Dienstag, 19.01.2010

In seiner Antwort auf unsere Anfrage Drs. 19/5006 hat der Senat mitgeteilt, im Zusammenhang mit der HSH Nordbank würden bei der Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen mittlerweile neun Personen geführt. Gegen sieben Mitglieder des Vorstands der Bank würde wegen des Verdachts der Untreue (§ 266 StGB) ermittelt, gegen zwei Mitarbeiter wegen Beihilfe zur Untreue. Der Senat hat jedoch davon abgesehen, die Namen der Beschuldigten zu nennen, und Angaben zum Fortgang des Ermittlungsverfahrens weitgehend verweigert.

Wir fragen den Senat erneut:

 

1.1. Gegen wen richten sich die Ermittlungen?

a) Um wen handelt es sich im Einzelnen bei den fünf beschuldigten vormaligen Vorständen und bei den zwei beschuldigten aktiven Vorstandsmitgliedern der Bank?

b) Um wen handelt es sich bei den beschuldigten (derzeitigen bzw. früheren) Mitarbeitern der Niederlassung der Bank in London?

c) Gibt es mittlerweile weitere Beschuldigte und wenn ja, um wen handelt es sich?

 

1.2. Soweit der Senat sich gehindert sieht, Fragen aus Ziffer 1.1 zu beantworten:

a) Welche rechtlichen Erwägungen untersagen nach Auffassung der Senatsseite jeweils die namentliche Nennung der Beschuldigten auf eine parlamentarische Anfrage?

b) Haben Medienvertreter von der Staatsanwaltschaft Auskünfte über Namen Beschuldigter erhalten?

 

2. Der Senat hat auf unsere Fragen zu Ermittlungshandlungen, darauf gerichtete Anträge und diesbezügliche gerichtliche Entscheidungen keine Angaben gemacht. Hierdurch könnten, so der Senat, die Ermittlungen beeinträchtigt werden. Welche Angaben können über den bisherigen Lauf der Ermittlungen gemacht werden, ohne diese zu gefährden?

a) Inwieweit hat es im Zuge der Ermittlungen Durchsuchungen, Beschlagnahmen oder vergleichbare Maßnahmen gegeben?

b) Welche Anträge und gerichtlichen Entscheidungen gibt es im Zusammenhang mit Ermittlungshandlungen?

c) Wie viele Beschuldigte wurden bereits befragt? Wer wurde wann angehört?

d) Wie viele Zeugen wurden bereits vernommen? Wer wurde wann vernommen und haben die Betroffenen zur Sache ausgesagt? Inwieweit sind derzeit weitere Vernehmungen geplant?

 

3. Welche Angaben können darüber gemacht werden, welche Unterlagen über die dem Untersuchungsausschuss übermittelten Akten hinaus von der Staatsanwaltschaft angefordert und dieser übermittelt wurden?