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HSH Nordbank - Vorzeitige Auflösung oder Reduzierung der Garantie

Donnerstag, 10.02.2011

Der Vorstandsvorsitzende der HSH Nordbank hat angekündigt, die Bank wolle ab Anfang 2011 beginnen, die 10-Milliarden-Euro-Garantie der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein teilweise zurückzuführen. Er erklärte im so genannten Investoren Call zum Ergebnis der ersten drei Quartale 2010, dass man darüber mit den Anteilseignern in Diskussionen sei.

 

Ich frage den Senat:

 

1. Seit wann ist dem Senat oder der zuständigen Behörde bekannt, dass die HSH Nordbank die Garantie der Länder bereits 2011 zurückzuführen beabsichtigt?

 

2. Seit wann sind die Anteilseigener, insbesondere die FHH, mit der HSH Nordbank im Gespräch über eine Rückführung der Garantie?

 

3. Wann fanden solche Gespräche statt und wer nahm daran, insbesondere für die FHH, teil?

 

4. Inwieweit geht es bei der Reduzierung der Garantie um

a. die Reduzierung der Höhe der Verlustübernahme durch die Länder,

b. die Reduzierung des der Garantie zugrunde liegenden Referenzportfolios,

c. die Reduzierung der Zahlungen der HSH an den HSH Finanzfonds AöR?

 

5. Welches sind die Folgen einer Reduzierung der Garantie in Hinblick auf

a. ihre Ziehungswahrscheinlichkeit,

b. die finanzielle Lage des HSH Finanzfonds AöR?

 

6. Welche Regelungen sehen der Staatsvertrag über den HSH Finanzfonds AöR bzw. die Vereinbarungen mit der HSH zur Ausgestaltung der Garantie hinsichtlich einer Rückführung der Garantie vor?