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Hubschrauberstaffel unserer Hamburger Polizei

Freitag, 17.09.2010

Auf meine Anfrage in Drs. 19/6518 hat der Senat ausgeführt, welche Aufgaben die Hubschrauberstaffel der Polizei wahrnimmt. Danach übt die Staffel insbesondere Aufgaben der Verkehrsaufklärung und -überwachung aus (anteilig 18,1 Prozent im Jahr 2009), außerdem Aufgaben der Überwachung im Rahmen des Umweltschutzes (8,0 Prozent), der Elbüberwachung (13 Prozent), der Aufklärung (14,4 Prozent), der Fahndung und Suche (29,1 Prozent) sowie der Foto-/Videodokumentation (7,3 Prozent) aus. Weitere Aufgaben sind Durchsagen und Warnungen über Lautsprecher und der Transport von Führungs- und Einsatzkräften sowie Einsatzmitteln.

 

Ich frage den Senat:

1. Welche Kosten entstehen jährlich durch die Hubschrauberstaffel der Polizei (bitte aufschlüsseln nach Personalkosten, Kraftstoff, Wartung, Unterbringung etc.)? Inwieweit sind Abschreibungskosten u. ä. zu berücksichtigen?

2. In welcher Höhe trägt Hamburg diese Aufwendungen, inwieweit beteiligen sich jeweils welche Dritten an den Kosten?

3. Welche Kosten sind seit Erwerb der Hubschrauber wann für welche Reparaturen entstanden?

4. Wie viele Bedienstete des Polizeivollzugs und des Verwaltungsbereichs sind als Besatzung und ansonsten im Bereich der Hubschrauberstaffel tätig? Wie viele und welche Stellen gibt es und welche sind besetzt?

5. Wann wurden die Polizeihubschrauber jeweils zu welchem Preis erworben? Wie wird der aktuelle Wiederverkaufswert eingeschätzt?

6. Mit welchem Einsatzzeitraum der Hubschrauber rechnete man seinerzeit, für wie viele Jahre sollten die Hubschrauber eingesetzt werden?

7. Mit welchem Wert sind die Hubschrauber in die Konzernbilanz der Stadt Hamburg eingegangen?

8. Inwieweit greift Hamburg – im Rahmen von Polizeieinsätzen oder bei anderen Anlässen – auf Hubschrauber zurück, die Dritten zurück und wer stellt sie Hamburg zu welchen preislichen und sonstigen Bedingungen zur Verfügung?