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Hygiene in Hamburger Krankenhäusern

Dienstag, 27.07.2010

Ein Hygiene-Skandal erschüttert derzeit die bayrische Öffentlichkeit. An zwei Münchener Kliniken soll über Monate mit unsauberem OP-Besteck operiert worden sein. Obwohl durch ein Gutachten schon länger bekannt, wurden die Missstände erst jetzt öffentlich.

 

Gravierende Mängel wurden auch bei der Zusammenstellung der Siebe – in die die Gerätschaften verpackt werden – festgestellt.

 

Ich frage den Senat:

 

1. Welche Vorschriften gelten in Hamburger Krankenhäusern/ Arztpraxen hinsichtlich der Hygiene und der Aufbereitung des OP-Bestecks/ medizinischer Instrumente?

 

2. Wie viele Stellen sind derzeit in den jeweiligen Hamburger Krankenhäusern im Bereich der Instrumentenaufbereitung tätig und wie hat sich die Stellenzahl in den letzten fünf Jahren entwickelt?

 

3. Welche Qualifikationen müssen diese Mitarbeiter/ -innen mitbringen?

 

4. Wie viele Fortbildungen für Mitarbeiter/ -innen im Bereich der Instrumentenaufbereitung hat es in den vergangenen fünf Jahren in Hamburg und Umgebung gegeben?

a. Wer hat die Fortbildungen angeboten?

b. Aus welchen Hamburger Krankenhäusern haben jeweils wie viele Mitarbeiter/ -innen teilgenommen?

 

5. In welchem Umfang beauftragen Hamburger Kliniken/ Arztpraxen externe Firmen zur Aufbereitung medizinischer Instrumente? Um welche Firmen handelt es sich dabei?

 

6. Wer kontrolliert die fachgerechte Säuberung/ Aufbereitung medizinischer Instrumente in Hamburger Krankenhäusern und Arztpraxen?

a. Wie hat sich die Anzahl der Kontrolleure in den letzten fünf Jahren entwickelt?

b. Welche Qualifikationen müssen die Kontrolleure mitbringen, um die fachgerechte Säuberung/ Aufbereitung medizinischer Instrumente zu überwachen?

 

7. Wie viele Mängel hinsichtlich verunreinigter OP-Bestecke sowie falsch aufbereiteter medizinischer Instrumente wurden jeweils in den Jahren 2006, 2007, 2008, 2009 und in 2010 in Hamburger Krankenhäusern und Arztpraxen festgestellt?

a. Wo wurden diese Mängel jeweils festgestellt?

b. Um welche Mängel handelte es sich dabei jeweils in welcher Häufigkeit?

c. Welche Konsequenzen wurden aus den festgestellten Mängeln jeweils gezogen?

 

8. Beurteilt der Senat/ die zuständige Behörde die Qualifikationen, die

a. Kontrolleure,

b. Mitarbeiter/ -innen,

für den Bereich der Instrumentenaufbereitung mitbringen müssen, derzeit als ausreichend und wenn nein, warum nicht und welche Schritte unternimmt der Senat dagegen?