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Hygiene in Hamburger Krankenhäusern (III)

Mittwoch, 25.08.2010

Wie der Senat mir auf meine Schriftliche Kleine Anfrage – Drs. 19/6952 – mitteilte, kann die Zahl der an Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus-Stämmen (MRSA) erkrankten Menschen in Hamburg „nur auf der Grundlage der Statistik nach § 21 Krankenhausentgeltgesetz (ICD-Codes U80.0!) ermittelt werden“. Die Daten würden der zuständigen Behörde in aufbereiteter Form für das Jahr 2009 erst im 4. Quartal 2010 vorliegen. Die Daten für 2010 erst Ende 2011 zur Verfügung stehen.

 

In der Anfrage der Abg. Heitmann - Drucksache 19/4060 –war es dem Senat bereits im September 2009 (3. Quartal 2009) möglich, Zahlen über die MRSA-Erkrankungen im Jahr 2008 darzustellen.

 

Daher frage ich den Senat:

 

1. Eine Darstellung der MRSA-Erkrankungen für das Jahr 2008 konnte bereits im 3. Quartal 2009 (vgl. Drs. 19/4060) erfolgen. Warum ist dies für das Jahr 2009 erst im 4. Quartal möglich?

 

2. Inwieweit und über welchen Zeitraum werden welche Daten für die zuständige Behörde aufbereitet und von wem?

 

3. Welche Zahlen über MRSA-Erkrankungen in Hamburger Kliniken für das Jahr 2009 liegen vor – auch wenn sie „nicht aufbereitet sind“ – und wie verteilen sich die Zahlen auf die jeweiligen Hamburger Kliniken?