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Informationsfreiheitsgesetz

Montag, 01.03.2010

Das neue Hamburgische Informationsfreiheitsgesetz (HmbIFG) ist vor einem Jahr in Kraft getreten

 

Wir fragen den Senat:

 

1. Wie viele Anträge wurden zwischen dem 28. Februar 2009 und dem 25. Februar 2010 bei wem gestellt? (Bitte differenziert nach den jeweils betroffenen Behörden, Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts und mit Angaben zur Anzahl der jeweils schriftlichen, elektronischen und mündlichen Anfragen)

2. Wie vielen der Anträge wurde entsprochen? (Bitte differenziert nach den jeweils betroffenen Behörden, Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie bei diesen unterteilt nach schriftlichen, elektronischen und mündlichen Anfragen)

3. Wie viele der Anträge wurden mit welcher Begründung abgelehnt? (Bitte differenziert nach den jeweils betroffenen Behörden, Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie bei diesen unterteilt nach schriftlichen, elektronischen und mündlichen Anfragen)

4. In wie vielen Fällen wurde den Anträgen erst nach Einwilligung der Betroffenen in die Freigabe der Informationen entsprochen? (Bitte differenziert nach den jeweils betroffenen Behörden, Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts und bei diesen unterteilt nach dem jeweiligen Grund für die Erforderlichkeit der Einwilligung)

5. In wie vielen Fällen wurden die Anträge wegen fehlender Einwilligung der Betroffenen in die Freigabe der Informationen abgelehnt? (Bitte differenziert nach den jeweils betroffenen Behörden, Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts und bei diesen unterteilt nach dem jeweiligen Grund für die Erforderlichkeit der Einwilligung)

6. Wie viele Anfragen wurden zwischen dem 28. Februar 2009 und dem 25. Februar 2010 an den Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zur Umsetzung des HmbIFG von wem und zu welchem Thema gerichtet?

7. Hat sich das am 28. Februar 2009 in Kraft getretene HmbIFG bewährt? (Bitte mit Angabe einer Begründung)

8. Warum hat sich das am 28. Februar 2009 in Kraft getretene HmbIFG nicht bewährt? (Bitte mit Angabe einer Begründung)

9. Welche Änderungen des HmbIFG sind aus welchen Gründen erforderlich? (Bitte Angaben differenziert nach den einzelnen Vorschriften)

 

10. Mit welchen Maßnahmen wurden die Bürgerinnen und Bürger über das neue HmbIFG und ihre danach bestehenden Ansprüche informiert?

11. Von wem und für wen wurden Schulungen zur Umsetzung des HmbIFG durchgeführt?

12. Gibt es eine Arbeitsgruppe für die Umsetzung oder für Fragen im Zusammenhang mit dem HmbIFG? (Bitte Angaben zu Standort, Aufgaben und Teilnehmern -differenziert nach Behörden, Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts- des Arbeitskreises)

13. Für wen und von wem gibt es Hinweise zur Umsetzung des HmbIFG? (Bitte mit Angaben zum Inhalt der Hinweise differenziert nach Herausgeber und Adressat)