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Integration von Kindern mit Förderbedarf (5)

Donnerstag, 04.11.2010

Mit Artikel 12 des Schulgesetzes erhalten alle Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf das Recht zum Besuch einer allgemeinen Schule. Mehrere Kommissionen der Schulbehörde erarbeiten zurzeit ein Konzept zur Umsetzung dieses Rechts.

Laut Drucksache 19/7119 werden an 77 neuen Integrationsstandorten Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf in den Klassen 5 und 7 unterrichtet.

 

Ich frage den Senat:

1) Wie viele Sonderpädagogen werden in den in der Drucksache 19/7119 genannten neuen Integrationsstandorten eingesetzt? Bitte für die einzelnen Schulen die Anzahl der Stellen sowie den Umfang der Stellen angeben.

2) Welche der Sonderpädagogen an den neuen Integrationsstandorten sind direkt der Schule zugeordnet und welche Sonderpädagogen kommen von extern? Bitte für die einzelnen Schulen angeben und bei den extern eingesetzten Sonderpädagogen die entsendende Stelle nennen.

3) Nach welchen Regularien werden die Sonderpädagogen an den Schulen eingesetzt? Wie wird der Stundenumfang berechnet? Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob interne oder externe Sonderpädagogen eingesetzt werden?