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Internationales Maritimes Museum Hamburg (2): Doch kein Geld aus dem Zuschuss der Stadt übrig? Stifter widerspricht Senat

Dienstag, 15.12.2009

Anfang November 2009 hatte der Senat mitgeteilt, dass nach Abschluss der Bau- und Einrichtungsarbeiten und Eröffnung des Internationalen Maritimen Museums Hamburg zum 30. September 2008 aus dem Zuschuss der Stadt zu den Bau- und Einrichtungskosten in Höhe von 30 Mio. Euro noch Restmittel in Höhe von 3.094 Tsd. Euro vorhanden waren, die „gemäß Zuwendungsvertrag §§ 2 und 7 verwendet bzw. dem Stiftungsvermögen der Peter Tamm Sen. Stiftung zugeführt“ werden sollen (19/4483). In der Antwort auf meine diesbezügliche Anfrage (19/4605) hat der Senat diese Angaben bestätigt und zugleich konkretisiert, wofür ein Teil dieser Summe von der Peter Tamm Sen. Stiftung verwendet werden soll.

Nunmehr hat der Stifter Prof. Peter Tamm selbst jedoch in einer öffentlichen Veranstaltung unter direkter Bezugnahme auf die o.g. Drucksachen und die diesbezügliche Presseberichterstattung der Mitteilung widersprochen, seine Stiftung habe noch einen Rest des Zuschusses in der genannten Höhe zur Verfügung, der für weitere Maßnahmen verwendet bzw. dem Stiftungskapital zugeführt werden soll.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1. Gelten die o.g. Aussagen des Senats aus den Drucksachen 19/4483 und 19/4605 noch, nach denen zum genannten Zeitpunkt aus dem Zuschuss der Stadt zu den Bau- und Einrichtungskosten in Höhe von 30 Mio. Euro noch Restmittel in Höhe von 3.094 Tsd. Euro vorhanden waren, die „gemäß Zuwendungsvertrag §§ 2 und 7 verwendet bzw. dem Stiftungsvermögen der Peter Tamm Sen. Stiftung zugeführt“ werden sollen?

 

a. Wenn ja: Wie erklären der Senat bzw. die zuständige Behörde dann den Widerspruch dieser Angaben zu den o.g. Angaben des Stifters und Vorsitzenden des Stiftungsvorstandes Prof. Peter Tamm?

 

b. Wenn nein: Wie stellt sich die aktuelle Sachlage bzgl. des hier in Rede stehenden Sachverhalts – also des Vorhandenseins eines Restes aus dem Zuschuss der Stadt Hamburg und seiner Verwendung – dar?

 

c. Wenn nein: Warum hat der Senat bzw. die zuständige Behörde in den o.g. Drucksachen falsche Angaben gemacht?

 

2. In Drs. 19/4605 wird ausgeführt, dass aus dem dort behaupteten Rest aus dem Zuschuss „nach den derzeitigen Vorstellungen der Peter Tamm Sen. Stiftung weitere 1.138 Tsd. Euro für den weiteren Ausbau des Museums sowie Reattraktivierungsmaßnahmen verwendet werden“ sollen. In Drs. 19/4605 wird dies u.a. konkretisiert als „Anschub des Museumsmarketings“.

 

a. Inwiefern entspricht dieser Verwendungszweck nach Auffassung des Senats bzw. der zuständigen Behörde dem im Zuwendungsvertrag zwischen der Stadt Hamburg und der Peter Tamm Sen. Stiftung definierten Zuwendungszweck, also der „öffentlichen Präsentation der Sammlung“ sowie des dafür nötigen „Um- bzw. Ausbau und die Einrichtung des Kaispeichers B …“, und nicht vielmehr den Aufgaben der Stiftung zum laufenden Betrieb des Museums? Hat die Stiftung in ihrer Kalkulation bzw. ihrem Haushaltsplan für 2009 und/oder 2010 keine oder keine ausreichenden Mittel für Marketingmaßnahmen vorgesehen, die aus laufenden Einnahmen gedeckt werden?

 

b. Warum ist zum jetzigen Zeitpunkt Ende des Jahres 2009 von „Anschub des Museumsmarketings“ die Rede, also über ein Jahr nach der Eröffnung des Museums?

 

i. Hat bisher kein Marketing stattgefunden?

ii. Warum ist über ein Jahr nach Eröffnung des Museums ein „Anschub des Museumsmarketing“ nötig?

iii. Welche Maßnahmen sind mit „Anschub des Museumsmarketings“ konkret gemeint?

 

3. In Drs. 19/4605 wird ausgeführt, dass aus dem dort behaupteten Rest aus dem Zuschuss „nach den derzeitigen Vorstellungen der Peter Tamm Sen. Stiftung weitere 1.138 Tsd. Euro für den weiteren Ausbau des Museums sowie Reattraktivierungsmaßnahmen verwendet werden“ sollen. In Drs. 19/4605 wird dies u.a. konkretisiert als „weitere Ausbaumaßnahmen für das Museum und die Gastronomie“.

 

a. Worin bestehen diese Maßnahmen konkret?

 

b. Inwiefern entsprechen „Ausbaumaßnahmen für (…) die Gastronomie“ nach Auffassung des Senats bzw. der zuständigen Behörde dem im Zuwendungsvertrag zwischen der Stadt Hamburg und der Peter Tamm Sen. Stiftung definierten Zuwendungszweck, also der „öffentlichen Präsentation der Sammlung“ sowie des dafür nötigen „Um- bzw. Ausbau und die Einrichtung des Kaispeichers B …“?

i. Wird die Gastronomie ebenfalls von der Peter Tamm Sen. Stiftung betrieben?

ii. Wird die Gastronomie von Dritten betrieben? Wenn ja: Von wem, und in welchem Vertragsverhältnis mit der Peter Tamm Sen. Stiftung?