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Internationales Maritimes Museum Hamburg: Was passiert mit den drei Millionen Euro, die aus der Zuwendung der Stadt für den Bau übrig sind?

Freitag, 13.11.2009

Gemäß dem Beschluss der Bürgerschaft vom 12. Februar 2004 (Drs. 17/3986) erhielt die Peter Tamm Sen. Stiftung als Trägerin des Internationalen Maritimen Museums Hamburg eine einmalige Zuwendung der Stadt Hamburg (FHH) in Höhe von 30. Mio. Euro. Der Verwendungszweck dieser Mittel wird in dem zwischen der FHH und der Peter Tamm Sen. Stiftung am 24. Juni 2004 geschlossenen Zuwendungsvertrag eindeutig definiert: Die Deckung der Kosten für die erforderlichen Umbaumaßnahmen am Kaispeicher B sowie die sonstigen Investitionen für die Einrichtung des Museums.

Mit der Drucksache 19/4483 gibt der Senat nun Auskunft über die Verwendung dieser Mittel. Daraus ergibt sich, dass nach Abschluss der Arbeiten und Eröffnung des Museums zum 30. September 2008 noch Restmittel in Höhe von 3.094 Tsd. Euro vorhanden waren, die „gemäß Zuwendungsvertrag §§ 2 und 7 verwendet bzw. dem Stiftungsvermögen der Peter Tamm Sen. Stiftung zugeführt“ werden sollen.

Nun wird in derselben Drucksache dargelegt, dass die Bau- und Investitionsmaßnahmen nach § 2 des Zuwendungsvertrages abgeschlossen sind, hierfür also keine weiteren Mittel benötigt werden. Offenbar, so lässt sich der Drucksache in einer Nebenbemerkung entnehmen, wurden sogar nicht alle der im Vertrag ausdrücklich als Verwendungszweck genannten Baumaßnahmen durchgeführt, denn es ist von einem „nicht realisierten Glasvor- und Verbindungsbau“ die Rede. Darüber sei die Behörde für Kultur, Medien und Sport mit der Peter Tamm Sen. Stiftung „im Gespräch“.

Gleichzeitig wird ausgeführt, dass aus den o.g. Restmitteln „nach den derzeitigen Vorstellungen der Peter Tamm Sen. Stiftung weitere 1.138 Tsd. Euro für den weiteren Ausbau des Museums sowie Reattraktivierungsmaßnahmen verwendet werden“ sollen. Und weiter: „Der verbleibende Rest soll vertragsgemäß dem Stiftungsvermögen zugeführt werden.“

Nun gehören aber gemäß Vertragstext der „weitere Ausbau des Museums“ – also über den für die Einrichtung projektierten Um- und Ausbau hinaus – oder sogenannte „Reattraktivierungsmaßnahmen“ nicht zum eingegrenzten Verwendungszweck der Zuwendung. Von einer Zuführung von Restmitteln zum Vermögen der Stiftung ist in dem Vertrag ebenfalls keine Rede. Unter haushaltspolitischen Gesichtspunkten ist es im Gegenteil üblich und richtig, dass für einen bestimmten, klar abgegrenzten einmaligen Zweck nicht verbrauchte Mittel an den Haushalt der FHH zurück fließen.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Aus welchen Gründen sieht der Senat bzw. die zuständige Behörde davon ab, die aus der o.g. Zuwendung nicht für den Verwendungszweck verbrauchten Mittel in Höhe von 3.094 Tsd. Euro vom Zuwendungsempfänger zurück zu fordern und dem Haushalt der FHH zuzuführen?

 

2. Warum wurde der o.g. projektierte „Glas- und Verbindungsbau“ nicht realisiert?

 

3. Welche weiteren ursprünglich projektierten und in die Kalkulation der Zuwendungshöhe eingegangenen Bau- oder Investitionsmaßnahmen wurden nicht realisiert, und warum?

 

4. Worin besteht konkret der „weitere Ausbau“, der „nach den derzeitigen Vorstellungen der Peter Tamm Sen. Stiftung“ erfolgen soll? Warum wird dieser nicht aus bzw. unter Zuhilfenahme der Eigenmittel der Stiftung finanziert?

 

5. Worin bestehen konkret die „Reattraktivierungsmaßnahmen“, die „nach den derzeitigen Vorstellungen der Peter Tamm Sen. Stiftung“ erfolgen sollen? Aus welchen Gründen ist eine „Reattraktivierung“ nötig? Warum wird diese nicht aus bzw. unter Zuhilfenahme der Eigenmittel der Stiftung finanziert?

 

6. Was ist der Inhalt und der Charakter der in der Drucksache 19/4483 unter 2.4. genannten Gespräche zwischen der zuständigen Behörde und der Peter Tamm Sen. Stiftung, wenn der Senat doch offenbar – so die Aussage der Drucksache – die Verwendung der verbliebenen Mittel dem Ermessen der Stiftung selbst überlassen will? Welche Forderungen stellt die zuständige Behörde an den Zuwendungsempfänger?

 

7. Der zwischen der zuständigen Behörde und dem Zuwendungsempfänger am 24. Juni 2004 geschlossene Vertrag weicht von dem in Drucksache 17/3986 dokumentierten Vertragsentwurf in einem Punkt inhaltlich ab, der in Drucksache 19/4483 unter 2.1. dargestellt wird. Was bedeutet diese Abweichung in der Sache, und wodurch war sie begründet?