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Internatsunterbringungen von Hamburger Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Hilfen zur Erziehung (II)

Dienstag, 04.05.2010

In Ergänzung zu den Angaben auf meine Schriftliche Kleine Anfrage 19/3866 frage ich den Senat:

 

1. Wie der Senat in der Drs. 19/3866 darstellte, wurden im Jahr 2008 21 und bis zum August 2009 13 Kinder und Jugendliche, für die eine Hilfe zur Erziehung bewilligt wurde, in Internate inner- und außerhalb Hamburgs untergebracht.

 

Wie viele Kinder und Jugendliche sind im Jahr 2009 insgesamt und in 2010 in Internate inner- und außerhalb Hamburgs überwiesen worden? Bitte aufschlüsseln nach Fällen, Jahr der Überweisung, Dauer der Überweisung und Internaten.

 

2. Der Anteil der Internatsunterbringungen an allen Unterbringungen nach § 34 SGB VIII lag nach Senatsauskunft in der Drs. 19/3866 2006 bei 2,67%, 2007 bei 2,19%, 2008 bei 2,14 % und in 2009 (bis August) bei 1,99%. Internatsunterbringungen sollen rund 2 Prozent aller Unterbringungen nach § 34 SGB VIII ausmachen.

 

a. Wie hoch war der Anteil der Internatsunterbringungen an allen Unterbringungen nach § 34 SGB VIII im Jahr 2009 insgesamt und in 2010?

 

b. Wie hoch war der von den jeweiligen Hamburger Bezirken veranlasste Anteil der Internatsunterbringungen an allen Unterbringungen nach § 34 SGB VIII im Jahr 2009 insgesamt und in 2010?