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Investitionen der Asklepios Kliniken Hamburg

Mittwoch, 30.09.2009

Mit der Drucksache 18/849 vom 07.09.2004 zur „Teilprivatisierung des LBK Hamburg“ hat der Senat die Bürgerschaft über den Verkauf des Landesbetriebs Krankenhäuser an die Asklepios Kliniken GmbH (Asklepios) informiert. Der Verkauf wurde unter anderem damit begründet, dass „frisches Kapital“ nötig sei, um strukturelle Lasten abzutragen und die erforderlichen Restrukturierungs- und Modernisierungsinvestitionen zu finanzieren. Für die „kommenden Jahre“ wurde ein Investitionsbedarf von 75 Mio. Euro jährlich festgestellt. Asklepios sollte innerhalb von 5 Jahren 150 Mio. Euro investieren. In Drucksache 18/849 heißt es dazu:

 

„Mit Asklepios wurde vereinbart, dass die Betriebsgesellschaft in den Geschäftsjahren 2006 bis 2010 nach Maßgabe der unternehmensinternen Investitionsplanung jährlich mindestens 30 Mio. Euro unabhängig von Fördermitteln investiert. Diese Investitionen betreffen bilanzierungsfähige Anschaffungen im Bereich des Anlagevermögens sowie Erhaltungsaufwendungen in Medizin- und Haustechnik, letztere wenn sie im Einzelfall einen Betrag von 250.000 Euro übersteigen. Somit ist gewährleistet, dass von dieser Zusage nur beträchtliche Aufwendungen erfasst sind und nicht gewöhnliche innerbetriebliche Routineaufwendungen.“

 

Ich frage den Senat:

 

1) In welcher Höhe wurden durch die Betriebsgesellschaft LBK Hamburg GmbH (LBK NEU) jeweils in den Jahren

a) 2006,

b) 2007,

c) 2008 sowie

d) bisher im Jahr 2009

Investitionen getätigt und in welchem Umfang sind darin jeweils Fördermittel enthalten?

 

2) In welcher Höhe sind von der Betriebsgesellschaft LBK Hamburg GmbH (LBK NEU) für die Jahre

a) 2009 und

b) 2010

noch Investitionen geplant und in welchem Umfang werden darin Fördermittel enthalten sein?

3) In welcher Höhe wurden im Sinne von Punkt F.5.6 der Drucksache 18/849 durch die Betriebsgesellschaft LBK Hamburg GmbH (LBK NEU) unabhängig von Fördermitteln jeweils in den Jahren

a) 2006,

b) 2007,

c) 2008 sowie

d) bisher im Jahr 2009

Investitionen für bilanzierungsfähige Anschaffungen im Bereich des Anlagevermögens sowie Erhaltungsaufwendungen von mehr als 250.000 Euro in Medizin- und Haustechnik getätigt? Auf welche Einzelinvestitionen in welcher Höhe verteilen sich die Investitionssummen in diesen Jahren?

 

4) In welcher Höhe sind solche fördermittelunabhängigen Investitionen im Sinne von Punkt F.5.6 der Drucksache 18/849 von der Betriebsgesellschaft LBK Hamburg GmbH (LBK NEU) für die Jahre

a) 2009 und

b) 2010

noch geplant und um welche Einzelinvestitionen in welcher Höhe handelt es sich dabei?