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IV. Hamburgisches Staatssiegel

Dienstag, 12.08.2008

Betr.: IV. Hamburgisches Staatssiegel

 

Das älteste noch erhaltene Hamburger Staatssiegel stammt aus dem Jahre 1304. Dabei handelt es sich um das Große Hamburgische Staatssiegel IV mit Wappen und Inschrift „Sigillum Burgensium de Hammen Burch“. Dazu gehören ein eisenbeschlagenes Kästchen, ein purpurfarbener Beutel mit Wappen und ein grünseidenes Säckchen. Das Petschaft wurde bis 1810 in Hamburg zum Siegeln wichtiger Verträge genutzt. Nach der Einverleibung Hamburgs in das Französische Kaiserreich verlor das Siegel seine eigentliche Funktion. Es verblieb jedoch in der Kämmerei, um vorgelegte Dokumente auf deren Echtheit zu überprüfen. Dort überstand es auch den Großen Brand von 1842. Wenige Monate vor Beginn des Zweiten Weltkriegs wurde das Siegel im Museum für Hamburgische Geschichte zur Hundertjahrfeier des Vereins für Hamburgische Geschichte und zur 750-Jahrfeier des Hamburger Hafens ausgestellt.

 

Gegen Ende des Zweiten Weltkrieges wurde das Siegel, nachdem es sich zwischenzeitlich in einem Luftschutzbunker befunden hatte, in ein Salzbergwerk bei Grasleben in der Nähe von Braunschweig eingelagert. Auf dem Rücktransport nach Hamburg im Dezember 1945 ist das Siegel jedoch mit seinem mittelalterlichen Kasten und der mit dem Stadtwappen bestickten Hülle gestohlen worden und erst im Jahre 1986 ohne Kasten auf einer Auktion wieder aufgetaucht. Dort wurde das zuvor auf einem Flohmarkt erworbene Petschaft für 2.107,80 DM inklusive Gebühren an ein Kölner Kunsthändlerpaar versteigert. Dieses wiederum bot im Jahre 1987 der Freien und Hansestadt Hamburg das Petschaft für 6.800 DM zum Kauf an. Hamburg lehnte jedoch ab und verlangte stattdessen die kostenlose Herausgabe des Siegels. Es kam zum Rechtsstreit, den in letzter Instanz sowohl der Bundesgerichtshof als auch das Bundesverwaltungsgericht zu Lasten Hamburgs entschieden. Um einen Verkauf ins Ausland zu verhindern, ließ die Stadt das Siegel in das „Gesamtverzeichnis national wertvollen Kulturgutes und national wertvoller Archive“ eintragen. Im Jahre 2004 soll der Kölner Kunsthändler das Petschaft Hamburg erneut zum Kauf angeboten haben, diesmal allerdings zum Preis von 750.000 Euro.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

 

1. Wo befindet sich das IV. Hamburgische Staatssiegel gegenwärtig?

2. Auf welchen Wert wird das IV. Hamburgische Staatssiegel geschätzt?

3. Hat es seit den höchstrichterlichen Urteilen einen Eigentümerwechsel gegeben?

 Wenn ja: An wen?

4. Streben der Senat bzw. die zuständige Behörde weiterhin an, wieder Eigentum und Besitz am IV. Hamburgischen Staatssiegel zu erlangen?

 Wenn ja: Was hat die Stadt seit den höchstrichterlichen Urteilen diesbezüglich unternommen?

 Wenn nein: Warum nicht?

5. Gab es Angebote der gegenwärtigen Eigentümer, das IV. Hamburgische Staatssiegel an die Stadt zu verkaufen?

 Wenn ja: Wann, zu welchem Preis und mit welchem Ergebnis?

6. Was beabsichtigen der Senat bzw. die zuständige Behörde in Zukunft zu unternehmen, um Eigentum und Besitz am IV. Hamburgischen Staatssiegel zurückzuerlangen?