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Jahresabschlüsse 2010 der Landesbetriebe der Einzelpläne 3.1, 3.3 und 4

Freitag, 09.09.2011

Landesbetriebe nach § 26 Landeshaushaltsordnung (LHO) sind rechtlich unselbständige Teile der Verwaltung der FHH. Sie unterliegen dem Gestaltungswillen von Senat und Bürgerschaft.

Gemäß § 87 LHO stellen Landesbetriebe und netto-veranschlagte Einrichtungen, die nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung buchen, einen Jahresabschluss sowie einen Lagebericht in entsprechender Anwendung der Vorschrift des § 264 Absatz 1 Satz 1 des Handelsgesetzbuches auf. Dieser ist innerhalb von drei Monaten nach dem Ende eines Geschäftsjahres durch die Geschäftsführung aufzustellen.

 

Ich frage den Senat:

1. Wie lautet der Jahresabschluss 2010 sowie der Lagebericht

a) des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung

b) des Landesbetriebs Hamburger Volkshochschule

c) des Landesbetriebs Planetarium

d) des Philharmonischen Staatsorchesters

e) des Landesbetriebs Erziehung und Berufsbildung

(bitte beifügen)?

2. Wie stellt sich die IST-Ergebnis 2010 der fünf o.g. Einrichtungen in der Systematik der Wirtschaftsplan-Fassung, die im Haushaltsplan-Entwurf 2011 und 2012 gewählt wurde, jeweils dar?