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Jahresbericht Rechnungshof 2010 – Auswanderermuseum Ballinstadt

Mittwoch, 24.02.2010

Im Stadtteil Veddel wurde im Juli 2007 das Auswanderermuseum Ballinstadt eröffnet. Der Betrieb des Museums erfolgt durch ein privates Unternehmen. Die BKSM beauftragte die ReGe im April 2005 mit den Baumaßnahmen gemäß § 24 der Landeshaushaltsordnung der FHH (Landeshaushaltsordnung-LHO).Obwohl Baubeginn im Mai 2006, lag bis Oktober 2008 noch keine Haushaltsunterlage-Bau (HU-Bau) vor.

Die HU-Bau begründet Art und Umfang der Baumaßnahmen und dokumentiert die Etatreife. Ausgaben dürfen erst nach Vorlage einer HU-Bau getätigt werden. Im Jahresbericht 2010 hat der Rechnungshof beanstandet, „dass die BKSM weder die vorgeschriebene HU-Bau erstellt noch die Notwendigkeit einer Veranschlagung ohne diese Unterlagen begründet und mit der Auszahlung von rund 12,3 Mio. Euro gesperrter Mittel das Budgetrecht der Bürgerschaft nicht beachtet hat“.

Bei Baubeginn fehlte damit eine die Etatreife dokumentierende Bau- und Kostenunterlage. In der Folge kam es zu zahlreichenden zusätzlichen Baumaßnahmen. „Die Investitionskosten für die Gesamtmaßnahme erhöhten sich hierdurch von 9.0 Mio. Euro auf rund 12,5 Mio. Euro (rund 38%)“. Der Rechnungshof hat auch beanstandet, dass Architekturleistungen in Höhe von netto rund 217.000 Euro nicht richtig vergeben wurden.

 

 

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1. Warum hat die BKSM, obwohl bei Baubeginn des Auswanderermuseums Ballinstadt im Mai 2006 keine HU-Bau vorlag, also eine Etat- und Kostenunterlage fehlte, Mittel ausgezahlt?

 

2. Welcher Abteilungsbereich war innerhalb der BKSM mit der Prüfung der HU-Bau befasst?

 

a. Wer hat die Prüfung zu verantworten?

 

b. Wie viele Personen waren innerhalb der BKSM mit der Prüfung der HU-Bau befasst?

 

3. Welche Konsequenzen hat die BKSM aus der Aufforderung des Rechnungshofs gezogen „ vor Veranschlagung der Haushaltsmittel zukünftig Art und Ausmaß geplanter Maßnahmen umfassend zu ermitteln, kostenmäßig darzustellen und dabei – wenn erforderlich – für die Wahrnehmung ihrer Funktion als Bauherrin baufachlichen Sachverstand einzuschalten“?

 

4. Warum hat die BKSM tatsächliche Baukosten, wie die wasserseitige Anbindung in Höhe von 925.000 Mio. Euro, nicht in den Haushaltserläuterungen ausgewiesen und welche Schlussfolgerungen hat die BKSM hieraus gezogen?

 

 

5. Laut Rechnungshof muss der BKSM der schlechte Zustand der Südfassade bekannt gewesen sein, weil dies in der Lenkungsgruppe, der auch Vertreter der BKSM angehörten, Mitte Februar 2006 dokumentiert worden ist. „Im Haushaltsausschuss hat die BKSM die neue Veranschlagung nicht korrigiert.“

a. Warum hat die BKSM aufgrund eines veralteten Sachstandes Baukosten in Höhe von120.000 Euro für die Integration der Südfassade beantragt?

b. Warum hat die BKSM dies nicht im Haushaltsausschuss am 28. März 2006 korrigiert?

 

6. Der Rechnungshof hat beanstandet, dass „die BKSM es zugelassen hat, dass die in ihrem Auftrag tätige ReGe bei der Vergabe der Architektenleistungen ohne vorherige Bewertung des Einzelfalls eine Ausnahmebestimmung der VOF (§5 ABS.2b VOF) in Anspruch genommen hat“. Nach § 5 Verdingungsordnung über freiberufliche Aufträge (VOF) sind Aufträge über freiberufliche Leistungen im Verhandlungsverfahren mit vorheriger Vergabebekanntmachung zu vergeben. Ohne vorherige Vergabebekanntmachung können Dienstleistungen gemäß §5 Abs. 2b VOF vergeben werden, wenn es sich bei dem Schutzgegenstand um ein „Werk der Baukunst“ handelt. Warum wurde nicht geprüft, weshalb die Einstufung des vom Architekten erarbeiteten Vorentwurfs als „Werk der Baukunst“ und deshalb Ausschließlichkeitsrechte beim Architekten begründet waren?