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Jahresbericht Rechnungshof 2010 – Grundsanierung des Thalia Theaters

Mittwoch, 17.02.2010

Im Jahresbericht 2010 führt der Landesrechnungshof der FHH aus, dass es wegen unzureichender Mittel für die Grundsanierung des Thalia Theaters zu einem steigenden Substanzverlust des Theaters kommen wird. Die alte Vorplanung soll „zumindest in Teilen nicht mehr dem Gebäudezustand, der aktuellen Technik und den voraussichtlichen Kosten sowie den heutigen Prioritäten“ entsprechen. Im Zuwendungsverfahren sollen „ u.a. Mängel bei baulichen Prüfungen der Verwendungsnachweise sowie Verstöße gegen die Anwendung der VOB“ aufgetreten sein. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, in Bauverträgen mit ihren Auftragnehmern die Geltung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistung (VOB) zu vereinbaren.

Die für die Bauunterhaltung des Thalia Theaters „jährlich eingesetzten Mittel betrugen mit rund 360.000 Euro lediglich rund 40% des notwendigen und langfristig werterhaltenden Gebäudeunterhalts. Allein dadurch ist im Zeitraum von 1999 bis 2008 ein Fehlbedarf von rund 4 bis 6 Mio. Euro entstanden.“

 

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

 

 

1. Warum wurden von 1999 bis 2008 weniger Mittel für den Gebäudeerhalt des Thalia Theaters aufgewendet, und für was wurden die Mittel verwendet?

 

2. Welche Maßnahmen unternimmt die BKSM, damit die Bauunterhaltung für das Thalia Theater in angemessenen Umfang durchgeführt wird, d.h. den heutigen technischen Prioritäten entspricht?

 

3. Wann ist mit der Fertigstellung der Grundsanierung für das Thalia Theater bei der derzeitigen jährlichen Zuwendung in Höhe von rund 750.000 Euro zu rechnen?

 

4. Wie hoch beziffert die BKSM aktuell (2009/2010) den gesamten Sanierungsbedarf für das Thalia Theater?

 

5. Der Rechnungshof hat bemängelt, „ dass die BKSM vor der Bewilligung der Zuwendungen keine baufachlichen Prüfungen durchgeführt hat“.

 

a. Warum sind keine baufachlichen Prüfungen durchgeführt worden?

 

b. Sind Baufolgeschäden dadurch im Thalia Theater entstanden und wenn ja, welche?

 

c. Sind Mängelansprüche gemäß §13 VOB/A nach der Abnahme von Bauleistungen erhoben worden und wenn ja, wie viele und welche?

 

6. Warum wurde „regelmäßig entgegen § 24 Nr. 3 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil A (VOB/A) über Angebotspreise nachverhandelt“?

 

7. Wie hoch ist die Summe, um die sich die Preise bei den Nachverhandlungen erhöht haben? Bitte jeweils jährlich für den Zeitraum von 1999 bis 2008 auflisten.