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Jahresbericht Rechnungshof 2010 – Stadtteilkulturförderung

Dienstag, 16.02.2010

Der Landesrechnungshof hat am 21. Januar 2010 seinen Bericht vorgelegt. Gemäß Artikel 71 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg (HV) überwacht der Rechnungshof die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung der Freien und Hansestadt Hamburg. Der Jahresbericht 2010 fasst das Ergebnis seiner Prüfungen für das Haushaltsjahr 2008 zusammen.

Im Jahresbericht des Rechnungshofes wird darüber berichtet, dass es in der Praxis der Kulturförderung in Hamburg zu Überschneidungen kommt, d.h., dass Projekte „nebeneinander und ungeachtet ihrer stadtteilbezogenen Zielsetzung sowohl vom Bezirksamt als auch von der BKSM gefördert“ wurden. Auch wird ausgeführt, dass Fördermittel der Stadtteilkultur vorrangig an bestehende Einrichtungen fließen, eine Erfolgskontrolle kaum stattfindet und neue Trägern kaum berücksichtigt werden.

 

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1. Welche Projekte der Hamburger Kulturförderung wurden „nebeneinander und ungeachtet ihrer stadtteilbezogenen Zielsetzung sowohl vom Bezirksamt als auch von der BKSM gefördert“?

 

2. Was unternimmt die Kulturbehörde, damit es in Zukunft der Kulturförderung nicht zu Überschneidungen kommt, d.h., dass Projekte nicht „nebeneinander und ungeachtet ihrer stadtteilbezogenen Zielsetzung sowohl vom Bezirksamt als auch von der BKSM gefördert“ werden?

 

3. Der Rechnungshof hat die BKSM aufgefordert, „Regelungen zur überschneidungsfreien Abgrenzung der Zuständigkeiten von BKSM und Bezirksämtern“ zugrundezulegen. Wann wird die BKSM solche Regelungen vorlegen?

 

4. Der Rechnungshof hat die Bedarfsmessung der institutionellen Förderung kritisiert, weil die BKSM über Jahre Erhöhungen ihrer Rahmenzuweisungen überwiegend mit unverändertem Schlüssel verteilt haben und deshalb neue Träger nicht berücksichtigt wurden.

 

a. Nach welchem Schlüssel werden die Mittel verteilt?

 

b. Wann gedenkt die BKSM, die Schlüsselzuweisung zu verändern?

 

5. Wie hoch war die Anzahl, an Verwendungsnachweisprüfungen mit erheblichen Rückständen, jeweils in der BKSM und den Bezirksämtern?

 

6. Warum kam es in der BKSM und den Bezirksämtern bei den Prüfungen zu Rückständen, und welche Maßnahmen haben die BKSM und die Bezirksämter unternommen, um in Zukunft eine zeitnahe Prüfung zu gewährleisten?

 

7. Eine Evaluation soll das Förderinstrumentarium und die Qualitäten der Stadtteilkulturlandschaft in Hamburg untersuchen. Sie soll herausarbeiten, an welchen Stellen das Fördersystem der Stadtteilkulturzentren neuen Anforderungen gegenüber angepasst werden muss. Auch die Geschichtswerkstätten haben sich in den vergangenen Jahren weiter entwickelt. Um dem Veränderungsprozess Rechnung tragen zu können, sollen auch die Geschichtswerkstätten evaluiert werden.

 

a. Wann liegt die Evaluation der Stadtteilkulturzentren und der Geschichtswerkstätten vor?

b. Mit welchen Ergebnissen ist zu rechnen?