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Jetzt Durchsuchung durch die Staatsanwaltschaft - Senator Frigge der Finanzbehörde in Mainzer CDU-Parteispendenaffäre verwickelt (12)

Donnerstag, 06.05.2010

Der NDR berichtete am 6. Mai 2010:

„Frigge sagte, er habe nicht die geringste Ahnung, was ihm vorgeworfen werden könnte. Seinen Angaben zufolge geht es um 80.000 Euro, die ihm die rheinland-pfälzische CDU-Fraktion überwiesen habe, obwohl noch keine Rechnung von C4 gestellt worden war. Der Versuch, die Summe zurückzuüberweisen, sei am Widerstand der Fraktion gescheitert. Aus diesem Grund sei das Geld als eine Art Vorschuss mit später gestellten Rechnungen verrechnet worden, sagte Frigge. Die Unterlagen zeigten eindeutig, dass es bei der Arbeit seiner Agentur um die Beratung der CDU-Fraktion und Böhrs gegangen sei. Und auch wenn er erkannt hätte, dass möglicherweise Partei- und Fraktionsgelder nicht ordnungsgemäß ausgegeben worden seien, wäre das für ihn bedeutungslos gewesen. "Mir hätte als Berater völlig gleichgültig sein können, woher das Geld kommt."

Ich frage daher den Senat:

 

1. Teilt der Senat die Rechtsauffassung, dass es für einen Berater irrelevant sei, aus welchen Mitteln seine Beratungsleistungen finanziert werden?

 

2. Ist im Senat bekannt, dass finanzielle Mittel, die die Fraktionen für ihre Arbeit erhalten, nicht für Zwecke von Parteien verwendet werden dürfen?

 

3. Ist dem Senat bekannt, dass bei wissentlicher unrichtiger Verwendung von öffentlichen Mitteln von Fraktion für Zwecke von Parteien es sich um eine Veruntreuung öffentlicher Mittel handelt?

 

4. Ist es nicht vielmehr zutreffend, dass es sich bei einer Beratungsleistung, für die wissentlichen Fraktionsmittel verwendet werden, die ausdrücklich dafür nicht verwendet werden dürfen, um die Beihilfe zur Veruntreuung öffentlicher Mittel handelt?

 

5. Teilt der Senat die Auffassung, dass die Meinung, es sei irrelevant, aus welchen Quellen Mittel für Beratungsleistungen stammen, mit den deutschen Gesetzen nicht vereinbar sind?