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Jugendarrest in Hamburg

Dienstag, 20.07.2010

Der Jugendarrest ist eine von mehreren Sanktionsmöglichkeiten, die das Jugendgerichtsgesetz (JGG) für Jugendstraftaten vorsieht. Er soll Jugendlichen und Heranwachsenden eindringlich vor Augen führen, welche Folgen die Begehung von Straftaten haben kann. Der Jugendarrest ist somit ein erzieherisches Mittel, welches junge Menschen vor dem Weg in die Jugendhaft bewahren soll. Gerade in Jugendstrafsachen ist es von zentraler Bedeutung, dass die Sanktion zeitnah zur Tat erfolgt, denn nur eine schnelle Sanktion vermag einen erzieherischen Effekt zu erzielen.

 

Vor diesem Hintergrund und zur Ergänzung der in Drs. 19/6757 erbetenen Daten fragen wir den Senat (und bitten jeweils um Angaben für die einzelnen Jahre seit 2006 bis heute, ggf. für das erste Halbjahr 2010, sowie um Angabe der Daten in absoluten und prozentualen Zahlen):

 

 

1. Wie viele Verurteilungen gab es insgesamt und welchen Anteil an den Verurteilungen hatte

a) die Verhängung von Jugendstrafe? (bitte aufschlüsseln: mit bzw. ohne Bewährung)

b) die Verhängung von Jugendarrest?

c) die Verhängung sonstiger Zuchtmittel?

 

2. Wie häufig wurde Jugendarrest (insgesamt und aufgeschlüsselt nach den Arrestarten) verhängt

a) gegen Jugendliche?

b) gegen Heranwachsende?

 

3. a) Wie häufig wurde Jugendarrest verhängt, weil Weisungen oder Auflagen nicht nachgekommen wurde?

b.) Wie häufig wurde der Arrest in diesen Fällen vollstreckt, wie oft auf die Vollstreckung verzichtet?

 

4. Wie hat sich die Zahl der vollzogenen Jugendarreste entwickelt? Inwieweit handelte es sich jeweils um Freizeit-, Kurz-, oder Dauerarrest?

 

5. Wie hat sich die Zahl der in Hamburg angeordneten Vorführungen zum Arrestantritt entwickelt?

 

6. Wie häufig wurde der Jugendarrest nicht angetreten?

 

7. a) Über wie viele Arrestplätze verfügt die Teilanstalt für Jugendarrest in Hahnöfersand derzeit (aufgeschlüsselt nach männlichen und weiblichen Arrestanten)?

b) Wie hat sich die Zahl der Arrestplätze (aufgeschlüsselt nach männlichen und weiblichen Arrestanten) seit der Verlegung der Teilanstalt für Jugendarrest auf das Gelände der JVA Hahnöfersand entwickelt?

 

8. Wie viele Arrestplätze sind derzeit belegt (aufgeschlüsselt nach männlichen und weiblichen Arrestanten)? Wie hat sich die Belegungszahl in dem oben genannten Zeitraum durchschnittlich entwickelt?

 

9. Wie lange dauerte es in Hamburg durchschnittlich

a) von der Straftat bis zum Vollzug des Arrestes?

b) von der jugendgerichtlichen Entscheidung bis zum Vollzug des Arrestes?

 

10. Wie hat sich die durchschnittliche Dauer des Arrestes entwickelt?

 

11. Welche Erkenntnisse gibt es über die Rückfälligkeit junger Straftäter nach einem Jugendarrest im Vergleich zu anderen Rechtsfolgen?

 

12. In der Drs. 19/5168 hat der Senat die Vorlage eines Hamburgischen Jugendarrestvollzugsgesetzes angekündigt. Entspricht das weiterhin den Planungen des Senats und wenn ja, wann soll der Gesetzentwurf der Bürgerschaft zugeleitet werden?