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Jugendgewalt: Festnahme des 14-jährigen Ibrahim Z. – kommt der Tatverdächtige aus dem Umfeld von Elias A. und den „Neustädter Jungs“?

Montag, 03.01.2011

Dem vierzehnjährigen Ibrahim Z. wird vorgeworfen, innerhalb weniger Wochen mehrere Überfälle begangen zu haben. Er wurde festgenommen, nachdem ein Richter Haftbefehl erlassen hatte. Medienberichten zufolge soll Ibrahim Z. aus dem Umfeld des wegen Totschlags verurteilten Täters vom Jungfernstieg Elias A. und den „Neustädter“ Jungs stammen. Es stellt sich hier auch die Frage nach der Anwendung und Wirksamkeit des Senatskonzepts „Handeln gegen Jugendgewalt“. Zudem ist zu klären, ob und ggf. welche Maßnahmen nach der Verurteilung von Elias A. und zweier Mittäter in deren Umfeld und bzgl. der „Neustädter Jungs“ ergriffen wurden.

Wir fragen unabhängig von den Berichten der Medien den Senat:

 

1. Wie stellt sich der Sachverhalt nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen im Einzelnen dar? Welche Delikte werden dem Jugendlichen vorgeworfen? Was hat sich jeweils wann zugetragen, wer sind die Opfer (bitte Alter, Geschlecht und Herkunft nennen) und wer war über den tatverdächtigen Jungen hinaus an den Straftaten beteiligt?

2. Wie ist der Stand des Strafverfahrens? Wurden alle in Betracht kommenden Zeugen vernommen und der Tatverdächtige gehört? Wie hat der Beschuldigte sich zu den Vorwürfen eingelassen? Ist bereits absehbar, wann die Polizei die Ermittlungen abschließt?

3. Welche Erkenntnisse gibt es über den 14-jährigen Beschuldigten?

3.1. Welche Staatsangehörigkeit besitzt der Junge, handelt es sich um einen Hamburger und aus welchem Stadtteil kommt er? Aus welchem Herkunftsland stammt seine Familie und ist der Beschuldigte in Deutschland aufgewachsen? Mit wem lebt er in einem gemeinsamen Haushalt?

3.2. War der Beschuldigte der Polizei bereits bekannt? Mit welchen Delikten oder in welchem anderen Zusammenhang war er ggf. wann aufgefallen? War der Junge bei Polizei und / oder Staatsanwaltschaft als Intensivtäter oder sonst als besonders auffällig geführt und ggf. seit wann?

3.3. Welche Meldungen hat es von Seiten der Polizei an das Familieninterventionsteam (FIT) oder ein anderes Jugendamt gegeben, wann genau und jeweils aus welchem Anlass?

3.4. In welchem Monat wurde der Beschuldigte strafmündig und welche strafrechtlichen Konsequenzen hatten etwaige Delikte bisher?

a) Wegen welcher Taten wurden wann Ermittlungs- und Strafverfahren eingeleitet und wie ist deren Sachstand bzw. Ergebnis (Anklage? Verhandlung? Verurteilung? Auflagen?)

b) Inwieweit hat es bereits in der Vergangenheit Überlegungen oder Anträge mit dem Ziel einer Inhaftierung des Jungen gegeben?

3.5. Welche Behörden waren inwiefern in den vergangenen Jahren mit dem heute 14-Jährigen befasst? Was haben sie infolge welchen Verhaltens des heute 14-Jährigen jeweils wann veranlasst?

a) Gab es behördenübergreifende Besprechungen, wann und wer war daran beteiligt? Hat es insbesondere eine Fallkonferenz über den Jungen gegeben? Wenn nein, wurde diese erwogen und warum hat keine Konferenz stattgefunden? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?

b) Inwieweit waren die Erziehungsberechtigten an eventuellen behördlichen Bemühungen beteiligt?

3.6. Welche Information gibt es über die schulische Laufbahn des Jugendlichen? Kam es häufiger zu Schulwechseln oder zu Schulabstinenz?

a) Welche Informationen liegen zum Schulbesuch und zu möglichen Fehltagen des Beschuldigten vor? Was haben die betroffenen Schulen diesbezüglich veranlasst? Wurde REBUS eingeschaltet? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

b) War insbesondere die Beratungsstelle für Gewaltprävention mit dem Jungen befasst? Wenn ja, wann, inwiefern und mit welchem Ergebnis?

3.7. Inwieweit war das Familieninterventionsteam (FIT) der Sozialbehörde mit dem heute 14-Jährigen in Berührung gekommen? Hat sich das FIT um ihn gekümmert? Wann und inwiefern war bzw. ist das FIT mit dem Tatverdächtigen befasst (gewesen)? Zu welchen Beurteilungen und Maßnahmen ist das FIT im Einzelnen gekommen? Welche Maßnahmen wurden jeweils wann, wie und warum mit welchem Ergebnis veranlasst? Welche Maßnahmen wurden von wann bis wann von welcher Einrichtung ggf. welchen Trägers durchgeführt und haben welchen Stand bzw. wurden wie abgeschlossen?

3.8. Abgesehen vom FIT: Wann und inwiefern waren insb. welche Jugendämter oder von diesen beauftragte Stellen mit dem Tatverdächtigen und seinen Familienangehörigen befasst (gewesen)? Zu welchen Beurteilungen und Maßnahmen ist es auf wessen Veranlassung im Einzelnen gekommen? Welche Maßnahmen wurden jeweils wann, wie und warum mit welchem Ergebnis veranlasst? Welche Maßnahmen wurden von wann bis wann von welcher Einrichtung ggf. welchen Trägers durchgeführt und haben welchen Stand bzw. wurden wie abgeschlossen?

3.9. Welche Aussagen sind darüber möglich, inwieweit das bisherige Senatskonzept gegen Jugendgewalt bei dem Beschuldigten im Hinblick auf eventuelle Vortaten gegriffen oder nicht gegriffen hat (bitte begründen)? Welche Schritte des bisherigen Senatskonzepts wurden wann von wem inwiefern nicht eingehalten bzw. befolgt?

4. Welche Erkenntnisse gibt es jeweils über die Opfer der Z. vorgeworfenen einzelnen Taten? (Alter, Staatsangehörigkeit, Hamburger oder nicht und ggf. aus welchem Hamburger Stadtteil kommend?)

5. Inwiefern ist es im Zuge oder im Anschluss der Ermittlungen zum Tötungsdelikt vom Jungfernstieg – begangen von Elias A. – zu welchen Maßnahmen bzgl. der „Neustädter Jungs“ gekommen und inwiefern war oder ist hiervon auch Ibrahim Z. betroffen? Wird Ibrahim Z. den „Neustädter Jungs“ zugerechnet?

6. Sind weitere Mitglieder der Familie von Ibrahim Z. der Polizei bereits bekannt? Mit welchen Delikten oder in welchen anderen Zusammenhängen sind diese Familienmitglieder im Einzelnen ggf. wann aufgefallen? Wegen welcher Taten wurden wann Ermittlungs- und Strafverfahren eingeleitet und wie ist deren Sachstand bzw. Ergebnis (Anklage? Verhandlung? Verurteilung? Auflagen?) Werden Geschwister des Jungen bei Polizei und / oder Staatsanwaltschaft als Intensivtäter oder sonst als besonders auffällig geführt und ggf. seit wann?