Zum Hauptinhalt springen

Jugendgewalt – Lebensgefährlicher Überfall auf einen 19-Jährigen in Billstedt

Montag, 29.03.2010

Wieder schockiert eine jugendliche Gewalttat: Nach Mitteilung der Polizei hat die Mordkommission fünf Tatverdächtige ermittelt, die beschuldigt werden, einen 19-Jährigen in der Nacht zum 20. März 2010 in Billstedt bei einem Raubüberfall lebensgefährlich verletzt zu haben. Die Täter sollen das Opfer mehrfach gegen Kopf und Körper getreten und anschließend sein Portemonnaie geraubt haben. Das Opfer erlitt einen Schädelbruch; es wird wird wegen des Verdachts eines versuchten Tötungsdelikts ermittelt.

Wir fragen den Senat:

1. Wie stellt sich der Sachverhalt nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen im Einzelnen dar?

1.1. Gibt es über das Opfer und die fünf Tatverdächtigen hinaus weitere mutmaßlich Beteiligte und wenn ja, um wen handelt es sich (bitte Alter, Herkunft und Geschlecht nennen)? Welche Handlungen bzw. Tatbeteiligungen werden den einzelnen Personen vorgeworfen, welche Delikte werden den Beschuldigten zur Last gelegt?

1.2. Welche Erkenntnisse gibt es, inwieweit Alkohol und andere Drogen eine Rolle gespielt haben?

1.3. Welche Verletzungen hat das Opfer erlitten und wie geht es ihm heute?

 

2. Wie ist Stand des Strafverfahrens?

2.1. Inwieweit und seit wann befinden sich welche Tatverdächtige in Haft und warum?

2.2. Welche Tatbeteiligten befinden sich nicht (mehr) in Haft und warum nicht (Weshalb wurde von der Zuführung abgesehen bzw. wann und mit welcher Begründung hat das Gericht die Inhaftierung abgelehnt oder aufgehoben)?

 

3. Was ist über die Beschuldigten jeweils im Einzelnen bekannt?

3.1. Was ist über den einen 18-jährigen, mutmaßlichen Haupttatverdächtigen bekannt?

3.1.1. Ist der Tatverdächtige zur Schule gegangen, ist er berufstätig oder absolviert eine Ausbildung?

3.1.2. Handelt es sich bei dem Mann um einen Hamburger und aus welchem Stadtteil kommt er? Aus welchem Herkunftsland stammt seine Familie und ist der Beschuldigte in Deutschland aufgewachsen?

3.1.3. Inwieweit war der mutmaßliche Täter der Polizei bekannt, mit welchen Delikten war er ggf. wann aufgefallen? Wann sind ggf. erkennungsdienstliche Behandlungen erfolgt?

3.1.4. Welche Meldungen hat es ggf. wann und aus welchem Anlass von Seiten der Polizei an das FIT oder ein anderes Jugendamt gegeben?

3.1.5. Inwieweit war der Tatverdächtige bei Polizei und / oder Staatsanwaltschaft als Intensivtäter oder sonst als besonders auffällig geführt? Seit wann und mit welchen Konsequenzen?

3.1.6. Welche strafrechtlichen Konsequenzen hatten etwaige Delikte bisher?

a) Wegen welcher Taten wurden wann Ermittlungsverfahren eingeleitet und jeweils mit welchem Ergebnis?

b) Wann, mit welcher Begründung und mit welchem Ergebnis wurden Haftbefehle beantragt? Wenn jeweils keine beantragt wurden, warum nicht (bitte einzelfallbezogen begründen)

c) Wann wurde wegen welcher der Taten und hinsichtlich welcher Straftatbestände Anklage erhoben? Welches Ergebnis hatte die Anklageerhebung? Soweit die Anklage nicht erhoben wurde, warum nicht?

d) Wie ist der Stand der einzelnen Strafverfahren?

e) Wie viel Zeit ist jeweils zwischen der vorgeworfenen Tat bzw. der Ermittlung des Beschuldigten bis zur Anklageerhebung, bis zur mündlichen Verhandlung und ggf. bis zum Urteil des Gerichts vergangen?

3.1.7. Welche Behörden waren inwiefern in den vergangenen Jahren mit dem 18-Jährigen befasst?

a) Was haben sie infolge welchen Verhaltens des heute 18-Jährigen jeweils wann veranlasst?

b) Gab es behördenübergreifende Besprechungen?

c) Inwieweit waren die Eltern an eventuellen behördlichen Bemühungen beteiligt?

3.1.8. Welche Information gibt es über die schulische Laufbahn des jungen Mannes?

a) Welche Informationen liegen zum Schulbesuch und zu möglichen Fehltagen des Beschuldigten vor? Was haben die betroffenen Schulen diesbezüglich veranlasst? Wurde REBUS eingeschaltet? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

b) War insbesondere die Beratungsstelle für Gewaltprävention mit dem Jungen befasst? Wenn ja, wann, inwiefern und mit welchem Ergebnis?

3.1.9. Inwieweit war das Familieninterventionsteam (FIT) der Sozialbehörde mit dem heute 18-Jährigen in Berührung gekommen? Hat sich das FIT um ihn gekümmert? Wann und inwiefern war bzw. ist das FIT mit dem Tatverdächtigen befasst (gewesen)? Zu welchen Beurteilungen und Maßnahmen ist das FIT im Einzelnen gekommen? Welche Maßnahmen wurden jeweils wann, wie und warum mit welchem Ergebnis veranlasst?

3.1.10 Inwieweit hat das Senatskonzept gegen Jugendgewalt („Neun Säulen“) bei diesem Tatverdächtigen im Hinblick auf evtl. Vortaten gegriffen/nicht gegriffen (bitte begründen)?

 

 

3.2. Was ist über den zweiten, 14-Jährigen Tatverdächtigen bekannt? (Bitte detaillierte einzelne Angaben wie zu 3.1. erfragt)

3.2.1. Was ist über den schulischen Werdegang des 14-Jährigen bekannt? Welche Schule besucht der Jugendliche, wann und aus welchen Gründen kam es zu etwaigen Schulwechseln, inwieweit kam es zu Fehlzeiten und wie wurde im Einzelnen darauf reagiert?

3.2.2. Welche Erkenntnisse gibt es über Wohnort und Herkunft des 14-Jährigen?

3.2.3. Inwieweit war der mutmaßliche Täter der Polizei bekannt, mit welchen Delikten war er ggf. wann aufgefallen? Wann sind ggf. erkennungsdienstliche Behandlungen erfolgt?

3.2.4. Welche Meldungen hat es ggf. wann von Seiten der Polizei an das Jugendamt gegeben?

3.2.5. War der Tatverdächtige als Intensivtäter geführt?

3.2.6. Welche strafrechtlichen Konsequenzen hatten etwaige Delikte bisher? Welche Ermittlungsverfahren gab es, wurden Haftbefehle beantragt, gab es Anklagen? Wie ist der Stand der einzelnen Strafverfahren? Wie lange haben etwaige Strafverfahren gedauert?

3.2.7. Welche Behörden waren inwiefern in den vergangenen Jahren mit dem heute 14-Jährigen befasst?

3.2.8. Waren REBUS und die Beratungsstelle für Gewaltprävention mit ihm befasst?

3.2.9. Inwieweit war das Familieninterventionsteam befasst?

3.2.10 Inwieweit hat das Senatskonzept gegen Jugendgewalt („Neun Säulen“) bei diesem Tatverdächtigen im Hinblick auf evtl. Vortaten gegriffen/nicht gegriffen (bitte begründen)?

 

3.3. Was ist über den dritten, 15-Jährigen Tatverdächtigen bekannt? (Bitte detaillierte einzelne Angaben wie zu 3.1. erfragt)

3.3.1. Was ist über Schulbesuch oder Berufstätigkeit des 15-Jährigen bekannt?

3.3.2. Welche Erkenntnisse gibt es über Wohnort und Herkunft des 15-Jährigen?

3.3.3. Inwieweit war der mutmaßliche Täter der Polizei bekannt, mit welchen Delikten war er ggf. wann aufgefallen? Wann sind ggf. erkennungsdienstliche Behandlungen erfolgt?

3.3.4. Welche Meldungen hat es ggf. wann von Seiten der Polizei an das Jugendamt gegeben?

3.3.5. War der Tatverdächtige als Intensivtäter geführt?

3.3.6. Welche strafrechtlichen Konsequenzen hatten etwaige Delikte bisher? Welche Ermittlungsverfahren gab es, wurden Haftbefehle beantragt, gab es Anklagen? Wie ist der Stand der einzelnen Strafverfahren? Wie lange haben etwaige Strafverfahren gedauert?

3.3.7. Welche Behörden waren inwiefern in den vergangenen Jahren mit dem heute 15-Jährigen befasst?

3.3.8. Waren REBUS und die Beratungsstelle für Gewaltprävention mit ihm befasst?

3.3.9. Inwieweit war das Familieninterventionsteam befasst?

3.3.10 Inwieweit hat das Senatskonzept gegen Jugendgewalt („Neun Säulen“) bei diesem Tatverdächtigen im Hinblick auf evtl. Vortaten gegriffen/nicht gegriffen (bitte begründen)?

 

3.4. Welche Kenntnisse gibt es über die weiteren Tatverdächtigen? (Bitte jeweils detaillierte einzelne Angaben wie zu 3.1. erfragt)?

3.4.1. Welche Kenntnisse gibt es über den zweiten vierzehnjährigen Tatverdächtigen?

3.4.2. Welche Kenntnisse gibt es über den zweiten fünfzehnjährigen Tatverdächtigen?

3.4.3. Welche Kenntnisse gibt es über etwaige weitere Tatverdächtige/-beteiligte?