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Jugendgewalt – Messerstecherei an einer Schule in Bramfeld am 22. November 2010

Dienstag, 23.11.2010

Einem vierzehnjährigen Jugendlichen wird vorgeworfen, einen Mitschüler am Vormittag des Montag, 22. November 2010, in der Ganztagsschule Hegholt mit einem Küchenmesser verletzt zu haben, das er sich während der Unterrichtszeit aus der Wohnung seiner Familie besorgt haben soll. Vorangegangen war ein Streit zwischen dem Beschuldigten und dem Opfer während des Unterrichts. Wir fragen den Senat:

 

1. Wie stellt sich der Sachverhalt nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen im Einzelnen dar?

1.1. Der Beschuldigte und das spätere Opfer sollen sich während des Unterrichts in der 8. Klasse gestritten, gegenseitig beleidigt und getreten haben.

a) Ist es bereits in der Vergangenheit zu verbalen oder körperlichen Auseinandersetzungen dieser Schüler gekommen, inwiefern und wie hat die Schule darauf reagiert?

b) Welche Erkenntnisse gibt es mittlerweile über Hintergründe und Anlass der Auseinandersetzung am Morgen des 22. November 2010, wer den Streit begonnen?

c) Welches Fach wurde unterrichtet, wie viele Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler und ggf. Dritte waren bei der Auseinandersetzung zugegen und wie haben die anwesenden Erwachsenen reagiert?

d) Wurden Vorsichtsmaßnahmen für den Fall getroffen, dass die Schüler im Laufe des Tages erneut in Streit geraten? Wenn nein, warum wurde dies nicht für notwendig gehalten? Wenn ja, welche Maßnahmen wurden von wem ergriffen?

 

1.2. In der Pause soll der beschuldigte 14-Jährige Schüler dem späteren Opfer gedroht haben, er werde ein Messer holen.

a) Hat nur das spätere Opfer diese Ankündigung gehört, waren weitere Schülerinnen und Schüler Zeugen der Äußerung oder haben auch Lehrkräfte oder andere erwachsene Dritte diese Drohung wahrgenommen?

b) Haben Schüler Erwachsene (Lehrkräfte oder Dritte) auf die Ankündigung des Beschuldigten hingewiesen und wann ist dies ggf. geschehen?

c) Wann genau haben jeweils welche Erwachsenen von der Ankündigung des Schülers, er werde sich ein Messer besorgen, erfahren, und was haben sie jeweils unternommen?

 

1.3. Der beschuldigte Schüler soll tatsächlich ein Messer aus der Wohnung seiner Familie geholt und dem Opfer damit vor der Tür des Klassenzimmers aufgelauert haben.

a) Wie weit ist die elterliche Wohnung von der Schule entfernt und welche Erkenntnisse gibt es darüber, ob er sie bereits in der Vergangenheit während der Schulzeit aufgesucht hat?

b) Welche Erkenntnisse gibt es darüber, ob und welche Familienmitglieder in der Wohnung waren, als der Schüler sie aufsuchte?

c) Wie lange dauerte das Fehlen des Schülers an, in wie vielen Unterrichtstunden war er nicht zugegen? Welches Fach wurde dabei unterrichtet?

d) Wurde die Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler zu Beginn der Unterrichtsstunde(n) überprüft? Soweit nein, weshalb nicht? Soweit ja, warum ist das Fehlen des Jungen nicht aufgefallen?

e) Blieb das Fehlen des Schülers in der Unterrichtsstunde unbemerkt? Hat es derartige Hinweise an die Lehrkraft gegeben, etwa des Opfers oder anderer Mitschüler?

f) Wann genau ist wem auf Seiten der Lehrkräfte bewusst geworden, dass der beschuldigte Schüler nicht anwesend war? Wurden daraufhin Maßnahmen getroffen und welche?

 

1.4. Als das Opfer aus der Klasse kam, soll ihm der vor dem Klassenraum auf den Jungen wartende Beschuldigte das Messer in den Oberschenkel gestochen haben.

a) Welche Verletzungen hat das Opfer erlitten, wie lange dauerte der Krankenhausaufenthalt und wie geht es ihm heute?

b) Um was für ein Messer handelte es sich bei der Tatwaffe? War es ein kleines oder großes Küchenmesser? Sofern es kein Küchenmesser war, welche Erkenntnisse gibt es darüber, woher es stammte?

c) Gibt es Anhaltspunkte, dass das Opfer oder andere Mitschüler an jenem Vormittag Messer oder andere Waffen mit sich führten?

d) Gibt es Anhaltspunkte für einen Konsum von Alkohol oder Drogen bei dem Beschuldigten oder dem Opfer?

 

1.5. Im Anschluss an die Geschehnisse sollen die Erziehungsberechtigten beider Schüler informiert worden sein.

a) Konnten beide Familien sofort beim ersten Versuch erreicht werden, zu welchen Verzögerungen ist es ggf. gekommen?

b) Wo wurden insbesondere die Erziehungsberechtigten des beschuldigten Jungen erreicht, war ein Elternteil zuhause?

 

2. Hat es im laufenden Schuljahr 2010/2011 weitere körperliche Auseinandersetzungen von Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I der Ganztagsschule Hegholt während des Unterrichts gegeben?

a) Soweit ja, wann genau, welcher Art und in welcher Klassenstufe? Wie viele Schülerinnen und Schüler waren an diesen Vorfällen beteiligt?

b) Welche dieser Vorfälle sind der Schulbehörde gemeldet worden, wann und jeweils mit welchen Angaben?

c) Haben die Vorfälle strafrechtliche Konsequenzen, hinsichtlich welcher Ereignisse wurden Strafverfahren eingeleitet?

 

3. Hat sich die Schule Hegholt im laufenden oder im vorangegangenen Schuljahr an die Polizei gewandt, um schwänzende Schüler zur Teilnahme am Unterricht zu bewegen und wann ist dies jeweils erfolgt?

 

4. Wie ist der Stand des Strafverfahrens? Wurden alle in Betracht kommenden Zeugen vernommen und der Tatverdächtige gehört? Wie hat der Beschuldigte sich zu den Vorwürfen eingelassen? Ist bereits absehbar, wann die Polizei die Ermittlungen abschließt?

 

5. Welche Erkenntnisse gibt es über den 14-jährigen beschuldigten Schüler?

5.1. Welche Staatsangehörigkeit besitzt der Junge, handelt es sich um einen Hamburger und aus welchem Stadtteil kommt er? Aus welchem Herkunftsland stammt seine Familie und ist der Beschuldigte in Deutschland aufgewachsen? Mit wem lebt er in einem gemeinsamen Haushalt?

5.2. War der Beschuldigte der Polizei bereits bekannt? Mit welchen Delikten oder in welchem anderen Zusammenhang war er ggf. wann aufgefallen? War der Junge bei Polizei und / oder Staatsanwaltschaft als Intensivtäter oder sonst als besonders auffällig geführt und ggf. seit wann?

5.3. Welche Meldungen hat es von Seiten der Polizei an das Familieninterventionsteam (FIT) oder ein anderes Jugendamt gegeben, wann genau und jeweils aus welchem Anlass?

5.4. In welchem Monat wurde der Beschuldigte strafmündig und welche strafrechtlichen Konsequenzen hatten etwaige Delikte bisher? Wegen welcher Taten wurden wann Ermittlungs- und Strafverfahren eingeleitet und wie ist deren Sachstand bzw. Ergebnis (Anklage? Verhandlung? Verurteilung? Auflagen?)

5.5. Welche Behörden waren inwiefern in den vergangenen Jahren mit dem heute 14-Jährigen befasst? Was haben sie infolge welchen Verhaltens des heute 14-Jährigen jeweils wann veranlasst? Gab es behördenübergreifende Besprechungen, wann und wer war daran beteiligt? Inwieweit waren die Erziehungsberechtigten an eventuellen behördlichen Bemühungen beteiligt?

5.7. Welche Information gibt es über die schulische Laufbahn des Jugendlichen? Kam es häufiger zu Schulwechseln oder zu Schulabstinenz?

a) Welche Informationen liegen zum Schulbesuch und zu möglichen Fehltagen des Beschuldigten vor? Was haben die betroffenen Schulen diesbezüglich veranlasst? Wurde REBUS eingeschaltet? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

b) War insbesondere die Beratungsstelle für Gewaltprävention mit dem Jungen befasst? Wenn ja, wann, inwiefern und mit welchem Ergebnis?

5.8. Inwieweit war das Familieninterventionsteam (FIT) der Sozialbehörde mit dem heute 14-Jährigen in Berührung gekommen? Hat sich das FIT um ihn gekümmert? Wann und inwiefern war bzw. ist das FIT mit dem Tatverdächtigen befasst (gewesen)? Zu welchen Beurteilungen und Maßnahmen ist das FIT im Einzelnen gekommen? Welche Maßnahmen wurden jeweils wann, wie und warum mit welchem Ergebnis veranlasst?

5.9. Welche Aussagen sind darüber möglich, inwieweit das bisherige Senatskonzept gegen Jugendgewalt bei dem Beschuldigten im Hinblick auf eventuelle Vortaten gegriffen oder nicht gegriffen hat (bitte begründen)?

 

6. Welche Erkenntnisse gibt es über das Opfer?

6.1. Wie alt ist der Schüler, welche Staatsangehörigkeit besitzt der Junge, handelt es sich um einen Hamburger und aus welchem Stadtteil kommt er? Aus welchem Herkunftsland stammt seine Familie und ist der Beschuldigte in Deutschland aufgewachsen? Mit wem lebt er in einem gemeinsamen Haushalt?

6.2. Ist das Opfer in der Vergangenheit der Polizei bereits bekannt geworden? Mit welchen Delikten oder in welchem anderen Zusammenhang war der Junge ggf. wann aufgefallen? Wird er als besonders auffällig geführt und ggf. seit wann?

6.3. Hat es hinsichtlich des späteren Opfers Meldungen von Seiten der Polizei an das Familieninterventionsteam (FIT) oder ein anderes Jugendamt gegeben, wann genau und jeweils aus welchem Anlass?

6.4. Seit wann ist das Opfer strafmündig und welche strafrechtlichen Konsequenzen hatten etwaige Delikte bisher? Weshalb wurden ggf. wann Ermittlungs- und Strafverfahren eingeleitet und wie ist deren Sachstand bzw. Ergebnis (Anklage? Verhandlung? Verurteilung? Auflagen?)

6.5. Welche Behörden waren inwiefern in den vergangenen Jahren mit dem Jungen befasst? Was haben sie infolge welchen Verhaltens des Schülers jeweils wann veranlasst? Gab es behördenübergreifende Besprechungen und Inwieweit waren die Erziehungsberechtigten an eventuellen behördlichen Bemühungen beteiligt?

6.6. Welche Information gibt es über die schulische Laufbahn des Jugendlichen? Kam es häufiger zu Schulwechseln oder zu Fehltagen? War insbesondere die Beratungsstelle für Gewaltprävention mit dem Jungen befasst?

6.7. Inwieweit war das Familieninterventionsteam (FIT) der Sozialbehörde mit dem Opfer in Berührung gekommen? Wann hat sich das FIT ggf. um ihn gekümmert?